Essen..
Es sollte Menschen mit niedrigem Einkommen zu mehr Mobilität verhelfen – doch wirklich erfolgreich ist es bisher nicht. Das Sozialticket, mit 30 Millionen Euro im Jahr vom Land subventioniert, kommt nicht richtig in Fahrt. Der VRR war vor Einführung des rund 30 Euro teuren Tickets von einer doppelt so hohen Nachfrage ausgegangen.
Er war von Anfang an ein Gegner des Sozialtickets: Ralf Witzel, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Essen, hält das Sozialticket für eine Fehlkonstruktion: „Es ist komplett gescheitert“, sagt Witzel. Das Ticket sei nicht fair. „Geringverdiener sind gegenüber Sozialleistungsempfängern im Nachteil. Es fehlt einfach die soziale Gerechtigkeit. Es gibt ja auch keine sozial gestaffelten Brötchenpreise“, sagt er. In einem Antrag an die Landesregierung will er durchsetzen, dass noch einmal über das Sozialticket nachgedacht werde und es „endlich abgeschafft wird“.
Rolf Beu hingegen will das Ticket noch nicht aufgeben: „Wir wollen 2015 Änderungen und Verbesserungen angehen. Jetzt ist es dafür noch zu früh“, findet der Nahverkehrsexperte der Grünen im Landtag. Städte wie Bonn und Köln zeigten, dass sich das Konzept auch bewähren kann, dort sei „die Nachfrage deutlich höher“, so Beu.
Zwar ist das System der dortigen „Mobilpass-Tickets“ ein anderes, komplizierteres, das Konzept aber ist ähnlich. Durch die Unterstützung der Städte ist es daher im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) möglich, ein Monatsticket ab 26,70 Euro zu bekommen.
Erfolge in Dortmund
Die Piraten erinnern in einem Antrag an den Landtag an die einst große Nachfrage nach dem 15 Euro billigen Dortmunder Sozialticket: „Das war ein Gewinn für alle. Der wurde aber zunichte gemacht, als dieses Ticket abgeschafft und durch das doppelt so teure VRR-Sozialticket ersetzt wurde.“ Reiner Breuer (SPD) sagte, seine Fraktion werde die Landesregierung auffordern, das Sozialticket neu zu bewerten.
Berechtigt zum Kauf des Sozialtickets sind Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), von Sozialhilfe, von Wohngeld sowie Leistungsberechtigte nach SGB VIII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Bundesversorgungsgesetz.