Düsseldorf. .

Eine Lehrerin aus Bergisch Gladbach hat nach 13 befristeten Arbeitsverträgen ein für das Land Nordrhein-Westfalen brisantes Urteil erstritten. Wie der „Kölner Stadt Anzeiger“ berichtete, scheiterte das Land sowohl vor dem Landes- als auch vor dem Bundesarbeitsgericht mit dem Versuch, die 58-jährige Kölnerin nicht mit einem 14. Zeitvertrag weiterzubeschäftigen. Die Lehrerin hatte bis 2010 sechseinhalb Jahre durchgehend an einer Hauptschule in Bergisch Gladbach unterrichtet. Nun darf sie dort fest angestellt weiterarbeiten. Schon im Herbst hatte das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf dem beklagten Land attestiert, seinen Gestaltungsspielraum bei der Befristung von Arbeitsverträgen missbräuchlich genutzt zu haben (Aktenzeichen 13 Sa 659/10). Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Diese Entscheidung habe nun auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt, berichtete der „Kölner Stadt Anzeiger“.

Das Prinzip „Gute Arbeit“

Ein Urteil mit Folgen für das Land, das fast 15 000 Menschen befristet beschäftigt - 4,5 Prozent von insgesamt rund 330 000. „Die Landesregierung ist weiter bemüht, Auswüchse bei den Zeitverträgen zu bekämpfen, wo dies in ihrer Verantwortung möglich ist“, teilte der stellvertretende Regierungssprecher Rudolf Schumacher mit. Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es ausdrücklich: „Wir wollen das Prinzip „Gute Arbeit“ durchsetzen“.

Die größte Zahl der befristeten Stellen in NRW ist nach Angaben der Staatskanzlei im Schulbereich zu finden. Im Wesentlichen handele es sich um die wachsende Zahl von Vertretungslehrkräften. Zurzeit sind in NRW über 12 000 von rund 182 000 hauptamtlichen Lehrkräften in einem befristetes Arbeitsverhältnis. Das entspricht einer Quote von rund 6,7 Prozent.