Düsseldorf. .

Eine Lehrerin aus Bergisch Gladbach hat nach 13 befristeten Arbeitsverträgen ein für das Land NRW brisantes Urteil erstritten. Das Land scheiterte sowohl vor dem Landes- als auch vor dem Bundesarbeitsgericht mit dem Versuch, die 58-jährige Kölnerin nicht mit einem 14. Zeitvertrag weiterzubeschäftigen. Die Lehrerin hatte bis 2010 sechseinhalb Jahre durchgehend an einer Hauptschule in Bergisch Gladbach unterrichtet. Nun darf sie dort fest angestellt weiterarbeiten.

15 000 befristete Verträge beim Land

Schon im Herbst hatte das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf dem beklagten Land attestiert, seinen Gestaltungsspielraum bei der Befristung von Arbeitsverträgen missbräuchlich genutzt zu haben (Aktenzeichen 13 Sa 659/10). Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Diese Entscheidung habe nun auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt, berichtete der „Kölner Stadt Anzeiger“.

Ein Urteil mit Folgen für das Land, das fast 15 000 Menschen befristet beschäftigt – dass sind 4,5 Prozent von insgesamt 330 000. „Die Landesregierung ist weiter bemüht, Auswüchse bei den Zeitverträgen zu bekämpfen, wo dies in ihrer Verantwortung möglich ist“, teilte ein Regierungssprecher mit.

Die größte Zahl der befristeten Stellen in Nordrhein-Westfalen ist nach Angaben der Düsseldorfer Staatskanzlei im Schulbereich zu finden. Im Wesentlichen handele es sich um die wachsende Zahl von Vertretungslehrkräften. Zurzeit sind in NRW über 12 000 von rund 182 000 hauptamtlichen Lehrkräften in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Das entspricht einer Quote von rund 6,7 Prozent. (dpa)