Berlin. .
Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzentwurf, der den Abschuss entführter Passagiermaschinen neu regeln soll. Dabei soll die Entscheidung über einen Schießbefehl nach Angaben des Innenministeriums künftig auf den Verteidigungsminister übertragen werden. Demnach könnte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zukünftig im Alleingang entscheiden, ob sie ein von Terroristen entführtes Flugzeug zum Abschuss freigeben will.
„Wir befinden uns noch in Sondierungen, mehr ist dazu noch nicht zu sagen“, sagte gestern Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit der Neuregelung soll eine Lücke geschlossen werden, die nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entstanden sei, sagte ein Ministeriumssprecher. Hintergrund ist die Frage, wer einen Abschussbefehl geben soll, wenn Ex-tremisten etwa mit einem entführten Flugzeug einen gezielten Anschlag planen. Bisher ist für einen Einsatz der Streitkräfte bei „überregionalen Katastrophennotständen“ auch in Eilfällen eine Entscheidung des Bundeskabinetts nötig.
Die Entscheidung darf nach dem Grundgesetzartikel 35 bislang nicht auf den jeweiligen Verteidigungsminister übertragen werden. Da eine rechtzeitige Entscheidung des Bundeskabinetts aber bei akuter Anschlagsgefahr nicht immer gewährleistet werden kann, hat das Innenministerium nun vorgeschlagen, dem Verteidigungsministerium bei Eilentscheidungen die Kompetenz für überregionale Katastrophennotstände zu geben und dies im Grundgesetz zu verankern.
Bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA waren Passagierflugzeuge von Islamisten entführt und in die Türme des World Trade Centers in New York sowie in das amerikanische Verteidigungsministerium gesteuert worden. Dabei wurden über 3000 Menschen getötet. Dieses Szenario soll sich nicht wiederholen.