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Keiner hat etwas dagegen, wenn die Polizei potenzielle Ver­brecher belauscht oder ihre E-Mails liest – aber die zig millionenfache Speicherung von Daten ohne ­konkreten Verdacht ist ein Bruch der Privatsphäre jedes Bürgers, der dem Staat nicht zusteht.

Seit dem NSA-Skandal weiß jeder, dass die behördliche Sammelwut schnell zum Selbstzweck ausarten kann: Es liegt kein Verdacht vor? Egal! Man kann ja mal reinhören.

In einem Rechtsstaat muss der Bürger darauf vertrauen können, dass der Staat sein Privatleben respektiert, so lange man kein Gesetz bricht. Erst bei konkretem Verdacht verliert der Bürger dieses Recht.

Ein Eckpfeiler der Grundrechte darf nicht leichtfertig geopfert werden für die vage Hoffnung auf mehr Sicherheit. Der Einwurf, dass Firmen wie Google es noch viel doller treiben mit den Daten, greift nicht. Ganz im Gegenteil: Er unterstreicht nur die Notwendigkeit eines sensiblen Umgangs mit der Privatsphäre.