Die Nummern unserer Telefon­gespräche, die Daten unserer Internetverbindungen: Sie dürfen nicht nur gespeichert werden. Sie sollten es zwingend. Denn das Grundgesetz verpflichtet den Staat im Artikel 2, das Leben seiner ­Bürger zu schützen. Datenschutz vor Opferschutz? Wie schamlos!

Die Polizei braucht die Mittel, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen und schwere Straftaten aufzuklären.

Sie muss bei Verdacht erfahren, wer wann mit wem in der Vergangenheit telefoniert hat, wo welches Handy eingeschaltet war. Und Telefon­firmen müssen für begrenzte Zeit ­alle Verbindungen auf Abruf liegen haben, um das möglich zu machen. So, wie es zwischen 2007 und 2010 ohne Probleme funktioniert hat

Dass ein Datenabruf nur mit Richter-Erlaubnis erfolgt? Eine Selbst­verständlichkeit. Aber schon damit gestehen wir der Polizei nur eingeschränkt zu, was sich Google, Facebook und Co. ungefragt und ohne Einschränkung nehmen. Jeden Tag.