Statt Strafe, Recht und Ordnung an erster Stelle tritt die Resozialisierung in den Vordergrund. Das neue Strafvollzugsgesetz, das Rot-Grün in NRW jetzt auf den Weg bringt, hat einen hehren Anspruch. Doch diesem müssen dann auch Taten folgen, damit das Klischee vom Kuschelknast verschwindet.

Es ist der Versuch eines Kulturwandels. Gefangene in NRW sollen befähigt werden, „in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straf­taten zu führen“. So lautet der hehre Anspruch des Strafvollzugsgesetzes, das Rot-Grün jetzt auf den Weg bringt.

Strafe, Recht und Ordnung treten als Begriffe hinter den Resozialisierungsgedanken zurück. Gepaart mit der Stärkung des Opferschutzes ist das ein stimmiger Ansatz. Die meisten Täter werden wieder auf die Gesellschaft losgelassen, so dass der populäre Ruf nach Wegsperren, Wasser und Brot keinen Sicherheitsgewinn bringt. Das sorgfältig erarbeitete Gesetz birgt dennoch ein politisches Restrisiko für Justizminister Thomas Kutschaty: Jede Tätertherapie, die nur auf dem Papier steht und nie im Gefängnisalltag Anwendung findet, wäre peinlich. Jeder Übergriff bei Freigängen oder in der Liebeszelle belebt das Klischee vom Kuschelknast.