Berlin. Seit der Vereidigung der schwarz-roten Bundesregierung ist der Koalitionsausschuss noch nie zusammengetreten. Und auch jetzt werden sich nur die Parteivorsitzenden im kleinen Kreis treffen. Zwischen Kanzlerin Merkel, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer geht es Streitthemen wie den Mindestlohn.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und CSU-Chef Horst Seehofer kommen am Dienstagabend zu einem Sechs-Augen-Gespräch über die Streitthemen der Koalition zusammen. Dabei soll es vor allem um Unstimmigkeiten beim geplanten Mindestlohn und der Energiewende gehen. Seit sich Union und SPD auf das Vorhaben eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde verständigt haben, streiten sie über Ausnahmen etwa für Zeitungsausträger oder Erntehelfer.
Während Seehofer eine Einigung beim Mindestlohn in Aussicht stellte, beförderte er den Streit um den Bau von Stromtrassen. Einer geplanten großen Leitung von Sachsen-Anhalt nach Bayern maß er am Montag wenig Realisierungschancen zu, weil er sie für überflüssig hält.
Bildungsministerin will Ausnahmen vom Mindestlohn
In der Diskussion um Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro plädiert Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei Jugendlichen für eine höhere Altersgrenze als 18 Jahre. "Fast 60 Prozent der Jugendlichen sind älter als 18 Jahre, wenn sie eine Ausbildung beginnen. Das spricht dafür, die Altersgrenze heraufzusetzen", sagte die CDU-Politikerin in Berlin.
Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigt, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom geplanten Mindestlohn ausnehmen zu wollen. "Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen", argumentierte sie.
"Gefährdet die Ausbildung"
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, will eine Grenze bei 25 Jahren einziehen. "Der Mindestlohn darf nicht für junge Erwachsene unter 25 Jahre gelten. Alles andere gefährdet die Ausbildung und würde jungen Erwachsenen mittelfristig ihre Zukunftschancen verbauen", sagte er der "Bild"-Zeitung (Dienstag). Eine Altersgrenze von 18 Jahren wäre viel zu niedrig. "Im Durchschnitt beginnen Azubis heute mit 20 Jahren. Fast jeder Dritte im IHK-Bereich ist am Anfang seiner Lehre schon älter als 21 Jahre."
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner wies die Forderung nach weiteren Mindestlohn-Ausnahmen in der Zeitung erneut kategorisch zurück. "Beim Mindestlohn wird es mit der SPD keinen Schweizer Käse geben. Er ist flächendeckend vereinbart, dabei bleibt es." Dass man dafür sorgen werde, dass Jugendliche keinen Anreiz zum Abbruch ihrer Ausbildung bekommen, sei aber klar.
Altersgrenze würde Hilfstätigkeiten auf junge Menschen verlagern
Nach einem Gutachten des Bremer Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano für den Deutschen Gewerkschaftsbund würden Mindestlohn-Ausnahmen für Studenten, Rentner, Berufsanfänger, junge Menschen, Saisonarbeiter, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtscharta verstoßen. "Eine Ungleichbehandlung dieser Beschäftigtengruppen im Vergleich zu den Mindestlohnberechtigten scheidet aus verfassungs-, völker- und unionsrechtlichen Gründen aus", zitiert die "Passauer Neue Presse" (Dienstag) aus dem Gutachten. Ausnahmen seien nur gerechtfertigt bei Pflichtpraktika, Auszubildenden und ehrenamtlich Tätigen.
Reiner Hoffmann, der designierte neue Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), warnte in der Zeitung eindringlich davor, eine Altersgrenze von 18 Jahren einzuführen, ab der der Mindestlohn gelten soll. "Die Altersgrenze wird dazu führen, dass einfache Hilfstätigkeiten wie das Auffüllen der Regale im Supermarkt künftig nur noch von unter 18-Jährigen gemacht werden und alle anderen Beschäftigten verdrängt werden." Das habe man bereits in den Niederlanden und in Dänemark erlebt. "Solche Fehlentwicklungen müssen wir hier in Deutschland unbedingt verhindern", sagte Hoffmann. (dpa)