Düsseldorf. .

Gegen die erweiterte Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten in NRW formiert sich Widerstand. Ab 2015 sollen Beamte bis hin zur „kleinsten taktischen Einheit“ einer Gruppe von zehn Polizisten zuzuordnen sein. So sieht es eine bundesweite Vereinbarung vor. Doch Kritiker befürchten Repressalien für Polizisten und ihre Familien, wenn nach einem gefährlichen Einsatz der Zifferncode von Außenstehenden zu leicht entschlüsselt werden kann.

Heute will Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Landtag über die Pläne informieren, die auch in anderen Ländern umstritten sind. Mit dem neuen blauen Einsatzanzug soll eine zusätzliche Rückenkennzeichnung eingeführt werden. Geplant ist eine mehrstellige Ziffernkombination, die Auskunft gibt über die Einheit des Polizisten sowie seine besondere Funktion, etwa als Gruppenführer oder Rettungshelfer.

Vor allem Grüne drängen seit Jahren darauf, dass sich Bürger nach möglichen Übergriffen von Polizisten etwa bei Demos besser zur Wehr setzen können. Die CDU ist dagegen. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die jetzige Kennzeichnung für ausreichend. Es gebe Einzelfälle, die auch geahndet werden müssten, so Landeschef Arnold Plickert, die Beamten dürften aber nicht „unter Generalverdacht“ gestellt werden. Dem Innenministerium ist kein Fall bekannt, in dem ein Polizist im Zusammenhang mit einem Strafverfahren oder einer Beschwerde nicht ermittelt werden konnte. Bereits jetzt tragen Bereitschaftspolizisten eine Ziffernfolge auf der Rückseite ihres Einsatzhelms, Führungskräfte sind zudem am Uniformärmel gekennzeichnet. Für Streifenpolizisten sind Namensschilder freiwillig, gelten aber als bürgernah.