Berlin.

Das Saarland dringt auf eine Verschärfung des Prostitutionsge­setzes. Die Landesregierung brachte am Freitag einen Entschließungs­antrag in den Bundesrat ein. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig eine Novelle auf den Weg zu bringen und die vom Euro­päischen Parlament und Rat zur ­Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Prostituierten beschlossene Richtlinie umzusetzen. Zentrale Forderungen sind der Ausbau der psychosozialen Beratung für Prostituierte sowie Strafen für Freier von Zwangsprostituierten. Der Bundesrat überwies den Antrag in die Ausschüsse.

Die Landesregierung hatte zuvor der ausufernden Prostitution im Land den Kampf angesagt. Ein Maßnahmenpaket sieht unter anderem eine drastische Ausweitung der Sperrbezirke für den Straßenstrich, eine Kondompflicht für Freier und Prostituierte sowie stärkere Kontrollmöglichkeiten für die Polizei vor. Eine wirksame Eindämmung der ­negativen Folgen der Prostitution ist nach ihrer Ansicht aber nur möglich, wenn gleichzeitig die Bundesregelungen verschärft werden.

Union und SPD sind sich im Bund grundsätzlich einig darüber, das ­Gesetz zu überarbeiten. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Differenzen gibt es, wie scharf eine solche Reform ausfallen soll. Das derzeit geltende Prostitutionsgesetz wurde 2001 unter Rot-Grün verabschiedet. Weil Prostitution in Frankreich deutlich strenger geregelt wird als in Deutschland, ist das kleinste Bundesland immer stärker Ziel französischer Sextouristen.