München. . Uli Hoeneß ist ein weit größerer Steuersünder als bislang angenommen: Der Präsident des FC Bayern München hinterzog von 2003 bis 2009 mindestens 18,55 Millionen Euro an Steuern, wie seine Verteidiger am Montag vor dem Landgericht München II einräumten. Die Folgen dieses Eingeständnisses sind noch offen.

Bayern-Präsident Uli Hoeneß hat in einem viel größeren Maße als bislang angenommen Steuern hinterzogen. Wie am Montag zum Prozess-Auftakt vor dem Landgericht München bekannt wurde, hatte Hoeneß Ende Februar weitere Unterlagen eingereicht, nach denen sich die Steuerhinterziehung auf insgesamt mehr als 18,5 Millionen Euro beläuft. In der Anklageschrift ist noch von 3,5 Millionen Euro die Rede.

Die Staatsanwaltschaft München wirft Hoeneß vor, dem ­Finanzamt Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und sonstige ­Einkünfte in der Höhe von 33,5 Millionen Euro verschwiegen zu haben. Zwischen 2003 und 2009 hatte Hoeneß über ein Schweizer Konto mit Millionen gezockt, teilweise Tag und Nacht. Ein Sprecher von Hoeneß’ Frankfurter ­Anwalt Hanns Feigen erklärte zu dem erst vor wenigen Tagen eingestandenen Betrag von 18,5 Millionen Euro, dieser ließe sich bereits aus der steuerlichen Selbstanzeige ­errechnen, die Hoeneß im Januar 2013 eingereicht hatte. Er sei darin aber nicht explizit enthalten.

Zuvor hatte sich Uli Hoeneß in einer persönlichen Erklärung zur Hinterziehung bekannt: „Hohes Gericht, die mir in der Anklage zur Last gelegten Steuerstraftaten ­habe ich begangen. Mit anderen Worten: Ich habe Steuern hinterzogen.” Ihm sei klar, dass ihm nur absolute Steuerehrlichkeit helfe. Hoeneß: „Ich bin froh, dass nun alles transparent auf dem Tisch liegt. Mein Fehlverhalten bedaure ich zutiefst... Aber ich bin kein Sozialschmarotzer.“ Der Bayern-Präsident war im März 2013 festgenommen worden und kam kurz darauf auf Kaution frei. Für Steuerhinterziehung in einem schweren Fall drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Wichtige Erkenntnisse brachte die Vernehmung zweier Steuer­fahnder. Demnach hatten zum Zeitpunkt von Hoeneß’ Selbstanzeigen im Januar 2013 kein Ermittler und auch nicht der wegen des Kontos recherchierende Stern-Reporter Kenntnis davon, dass das Schweizer Konto mit den unversteuerten Gewinnen dem Angeklagten gehörte. Dies ist von ­Bedeutung, weil eine Selbstanzeige nur gültig ist und Straffreiheit bedeutet, wenn gegen den Steuerhinterzieher nicht schon konkret ermittelt wird. Für den Prozess sind vier Tage angesetzt. Am Donnerstag wird das Urteil erwartet.