Bulgarien und Rumänien sind 2007 der Europäischen Union beigetreten. Die Bürger der beiden EU-Länder genießen erst seit Januar die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Allerdings durften bereits vorher Akademiker in Deutschland arbeiten, sie haben bei späterer Arbeitslosigkeit Anspruch auf entsprechende Leistungen.

Auch Selbstständige können ihren Lohn mit Staatshilfe aufstocken. Ohnehin Anspruch auf Hartz IV haben Rumänen und Bulgaren, die schon länger in Deutschland leben. (dpa)