Koblenz. Die Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD durch Ermittler ist rechtens. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen zurück. Das Vorgehen der Ermittler gegen den Mann wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung sei gerechtfertigt gewesen, befanden die Richter. Ein höchstrichterliches Urteil steht aber noch aus.
Steuerfahnder können gegen Steuersünder vorgehen – auch, wenn die Ermittler die Hinweise von einer angekauften, zuvor bei Schweizer Banken gestohlenen Daten-CD erhalten haben. Mit diesem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz die Klage eines Trierer Geschäftsmannes gegen eine Hausdurchsuchung abgewiesen.
Die rechtswidrige oder gar strafbare Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson führe nur in Ausnahmefällen zur Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren, stellte das Gericht unter dem Vorsitzenden Lars Brocker fest.
„Unklare Rechtslage“
Allerdings sehen die Koblenzer Richter enge Grenzen für eine solche Beweisverwertung durch deutsche Steuerbehörden. Es gebe insgesamt eine „unklare Rechtslage“. Eine „obergerichtliche Klärung“ der Frage stehe noch aus, stellten sie fest – wohl ein Hinweis, dass sich das Bundesverfassungsgericht abschließend mit den Ankauf von Daten-CDs aus Hehlerhand beschäftigen soll. Diese Ankäufe sind bisher in nur einem Fall durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgt, aber in acht weiteren Fällen durch Nordrhein-Westfalen.
Im Urteil mahnen die Richter die Fahnder, sich an Recht und Gesetz bei der Beschaffung zu orientieren. Beweise dürften nur in einer „rechtskonformen Weise“ erhoben werden. Der Informant dürfe nicht grundsätzlich als „verlängerter Arm des Staates“ angesehen werden.
Schweiz verschärft die Strafen
Aus dem Urteil (AZ VGH B 26/13 von 2014) geht hervor, dass aus der Sicht des Gerichts so ein Fall bei weiteren massenweisen Ankäufen eintreten könne. Das Land Rheinland-Pfalz hatte 2012 eine Daten-CD der Zürcher Großbank Credit Suisse mit 40 000 Datensätzen für 4,4 Millionen Euro erworben.
Die Schweiz, die deutsche Behörden der Anstiftung zum Datendiebstahl bezichtigt, will härter gegen Datendiebe in Bankfilialen und Zwischenhändler vorgehen. Der Datendiebstahl, den die Schweizer als Wirtschaftsspionage bewerten, soll künftig mit fünf statt mit drei Jahren Haft geahndet werden, wenn der Dieb dafür bezahlt wird. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der derzeit beraten wird.