Berlin.
Nach jahrelanger Debatte hat der Bundestag die Abgeordnetendiäten reformiert. Zudem werden Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig schärfer bestraft. Ein Überblick:
Die Erhöhungder Bezüge
Die Diäten sollen in zwei Schritten um jeweils 415 Euro auf das Gehalt eines Bundesrichters von zurzeit 9082 Euro steigen. Danach soll es nur noch automatische Erhöhungen geben. In diesem Jahr kostet die Erhöhung 1,7 Millionen Euro mehr, für das kommende Jahr rechnet die Koalition mit 3,5 Millionen Euro zusätzlich.
Koppelung andie Lohnentwicklung
Von 2016 an sollen die Diäten an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Sie sollen dann jeweils zum 1. Juli auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für die Beschäftigten in Deutschland steigen. Von der nächsten Legislaturperiode an soll der Bundestag über die Beibehaltung der automatischen Erhöhung abstimmen. Abstimmungen über jede einzelne Erhöhung sollen damit entfallen.
Amts-Zuschlägewerden ausgeweitet
Künftig sollen Vorsitzende von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen im Bundestag eine Zulage in Höhe von 15 Prozent ihrer Diäten erhalten. Bisher erhalten nur der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter Amtszulagen.
Die Pensionen
Gekürzt werden soll bei den Pensionen. Der Höchstsatz solle von 67,5 Prozent der Diät nach 27 Mandatsjahren auf 65 Prozent sinken. Die Möglichkeit des Pensionseintritts mit 57 Jahren soll abgeschafft werden. Stattdessen sollten Abgeordnete ab der nächsten Legislaturperiode frühestens mit 63 in Pension gehen können.
Bestechungvon Abgeordneten
Die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sollen auch endlich verschärft werden. Künftig soll gelten: Wer als Abgeordneter oder Ratsmitglied einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder Dritte fordert und dafür im Rahmen seines Mandats Handlungen im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt, soll mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können. Bisher macht sich ein Abgeordneter nur strafbar, wenn er seine Stimme bei einer konkreten Abstimmung „verkauft“.
Verschärfte Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind Voraussetzung für die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Gesetzlich erlaubte Parteispenden sind nicht betroffen.