Hannover. .
Im Korruptionsprozess gegen Christian Wulff sieht die Staatsanwaltschaft den Ex-Bundespräsidenten überführt, verzichtet vorerst aber auf eine konkrete Strafforderung. In seinem Schlussplädoyer vor dem Landgericht Hannover warf Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer dem früheren Staatsoberhaupt gestern eine verzerrte Wahrnehmung vor. Bei dessen Kritik an den Ermittlungen handele es sich schlicht um „Prozesspropaganda“. Wulff hatte der Staatsanwaltschaft „Verfolgungswut“ vorgehalten.
Eimterbäumer sagte, Wulff und der mitangeklagte Filmunternehmer David Groenewold hätten „den bösen Anschein der Käuflichkeit“ erweckt. Der ehemalige Präsident habe dienstliche Zusammenhänge nicht von privaten Beziehungen getrennt, indem er sich von Groenewold zu einem Oktoberfestbesuch habe einladen lassen. Wulff habe sich von den Wünschen seines Freundes leiten lassen, als er sich in einem Brief an Siemens als Ministerpräsident für eine Unterstützung des Films „John Rabe“ eingesetzt habe.
Anders als üblich, ließ die Staatsanwaltschaft am Ende ihres Schlussplädoyers das Strafmaß offen, das sie für angemessen hält. Eimterbäumer beantragte stattdessen eine Fortsetzung des Prozesses und forderte, Anträge erneut stellen zu dürfen, die das Gericht zuvor abgelehnt hatte.
Hoher Ermittlungsaufwand
Sowohl Wulffs als auch Groenewolds Anwälte forderten einen Freispruch ihrer Mandanten und hielten der Staatsanwaltschaft mangelnde Objektivität vor. Die Ermittlungsbehörde versuche, durch Beweisanträge den Prozess in die Länge zu ziehen, um den hohen Aufwand bei den Ermittlungen zu rechtfertigen. Wulff drückte die Hoffnung aus, dass sich die Wogen glätten, „spätestens mit dem Urteil, das wir erwarten können“. Der Richter hatte während des Prozesses mehrfach durchblicken lassen, dass er von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt ist.