Düsseldorf. .

Ein Geheimnisverrat im NRW-Wissenschaftsministerium lässt den Streit zwischen den Uni-Rektoren und der Ministerin Svenja Schulze (SPD) eskalieren. Offenbar aus der Behörde heraus ist eine Liste an die Öffentlichkeit gelangt, aus der hervorgeht, wie viel Geld die Rektoren, Präsidenten und Kanzler der Universitäten und Fachhochschulen im Land verdienen. Pikant: Der Blick auf die Liste zeigt, dass die Rektoren ihre Bezüge seit 2004 erheblich steigern konnten. Die RWTH Aachen etwa hat die Bezüge des Rektors zwischen 2004 und 2012 fast verdoppelt: auf über 152 000 Euro im Jahr.

Die Rektoren sind über die Veröffentlichung ihrer intern ausgehandelten Zulagen erzürnt und sprechen von einem Skandal. Die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und Chefin der TU Dortmund, Ursula Gather, glaubt an eine „gezielten Indiskretion“, um die Kritik der Rektoren an dem geplanten Hochschulgesetz des Ministeriums in ein eigennütziges Licht zu rücken.

Landesregierung will mehr Kontrolle

Im Ministerium hat die Suche nach dem Informanten indes begonnen: „Die jetzt erfolgte Weitergabe individualisierter Vergütungsdaten stellt eine nicht zu rechtfertigende Indiskretion dar. Im Ministerium ist dazu eine interne dienstliche Prüfung eingeleitet worden“, sagte eine Sprecherin der NRZ.

Die Landesregierung strebt wieder eine Kontrolle über die Gehaltsentwicklung der Uni-Spitzen an. Der Entwurf zum Hochschulzukunftsgesetz, den die Uni-Rektoren in seiner heutigen Form entschieden ablehnen, sehe vor, „dass künftig das Ministerium auch in der Frage des Gehalts dienstvorgesetzte Stelle“ der Hochschulleitungen sein soll.

Dahinter versteckt sich der Vorwurf, dass die Explosion der Rektoren-Gehälter erst nach der Einführung der Hochschulfreiheit durch die frühere schwarz-gelbe Landesregierung 2006 einsetzte. Seitdem können die Rektoren einen Teil ihrer Bezüge frei mit den Hochschulräten aushandeln. Das Land ist außen vor. Die Landes-Chefin der Gewerkschaft GEW, Dorothea Schäfer, hält die gestiegenen Rektoren-Gehälter für eine Folge der Hochschulfreiheit.