Düsseldorf. .
Der Deutsche Mieterbund in NRW befürwortet den Einsatz einer „Wohnungspolizei“ gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Wohnungen.
Gerade im Ruhrgebiet häuften sich Fälle von Bestandsvernachlässigung, mahnte der NRW-Vorsitzende Bernhard von Grünberg (SPD) im Bauausschuss des Landtags. Vertreter der Eigentümerverbände übten aber Kritik am Gesetzentwurf für ein neues Wohnungsaufsichtsrecht in NRW. Die Pläne seien realitätsfern und verfassungsrechtlich problematisch, warnte der Verband „Haus und Grund“.
Das neue Wohngesetz sieht vor, dass Eigentümer bis zu 50 000 Euro Bußgeld zahlen müssen, wenn sie nichts gegen Überbelegungen maroder Wohnungen unternehmen. Im Verdachtsfall soll das Ordnungsamt künftig regelmäßig Wohnungen kontrollieren können – auch gegen den Willen der Vermieter. Laut Gesetzentwurf müssen Wohnungen über mindestens neun Quadratmeter pro Kopf (Kinder sechs Quadratmeter) verfügen. Wohnungsexperten halten diese Größenordnung dauerhaft für nicht angemessen.
Hohe Pro-Kopf-Mieten
Grundsätzlich begrüßte Thomas Böhm vom Dortmunder Wohnungsamt den Gesetzentwurf. Böhm fürchtet aber aufwändige Verwaltungsverfahren, wenn Teilräumungen von der Kommune veranlasst werden sollten.
Anlass für die Gesetzespläne ist die rechtliche Hilflosigkeit der Kommunen, wenn Vermieter für überbelegte Schrottimmobilien hohe Pro-Kopf-Mieten kassieren. Haus und Grund räumte ein, dass es einzelne „Schwarze Schafe“ gebe – darunter dürfe aber nicht die große Mehrheit der ehrbaren Vermieter leiden.