Ruhrgebiet. . Die Staatsanwaltschaft Duisburg ist sich sicher: Schwere Planungsfehler im städtischen Bauamt und fehlende Überwachung durch den Veranstalter sollen im Juli 2010 zur Loveparade-Katastrophe in Duisburg geführt haben. Zehn Beschuldigte müssen sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Jetzt muss das Landgericht entscheiden, ob es den Prozess eröffnet.

Schwerwiegende Fehler bei der Planung und Genehmigung sowie bei der Überwachung von Sicherheitsauflagen haben die „schreckliche Tragödie“ bei der Duisburger Loveparade verursacht. Das erläuterte gestern die Staatsanwaltschaft Duisburg, als sie ihre Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters vorstellte.

556 Seiten dick ist die Anklageschrift, die detailliert aufführt, welche Straftaten die zehn Beschuldigten begangen haben sollen. Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft ihnen vor. Bei einem Prozess drohen ihnen Strafen von einer Geldbuße bis hin zu fünf Jahren Haft.

Oberstaatsanwalt Horst Bien sagte zuvor in einer persönlichen Erklärung, dass bei der Love­parade etwas passiert sei, was ­keinesfalls hätte passieren dürfen. Es sei die Aufgabe von Staats­anwaltschaft und Polizei, dieses Unglück strafrechtlich zu bewerten: „Wir haben nicht nach politischer oder moralischer Verantwortung gesucht, sondern nach indi­vidueller strafrechtlicher Schuld.“

Zu schmale Rampe zusätzlich verengt

Angeklagt sind der frühere ­Baudezernent Jürgen Dressler (60), drei Sachgebietsleiter und zwei technische Sachbearbeiter des Bauamtes. Hinzu kommen vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent, die das Zu- und Abgangssystem über die zu enge Rampe auf das Veranstaltungs­gelände geplant hatten.

Zu den Angeklagten gehören der Gesamtleiter Kersten S., der technische Leiter Günter S., der Sicherheitschef Lutz W. und Produktionsleiter Stephan S.. Am 24. Juli 2010 seien auf der Love­parade 21 Menschen getötet und 652 weitere zum Teil schwer verletzt worden, da die mit 18,28 Meter ­ohnehin zu schmale Rampe auf das Gelände obendrein durch Zäune verengt worden war. Zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr hätten sich deshalb Zehntausende vor diesem Engpass gestaut.

Die Polizei hätte nichts verhindern können

Die Polizei treffe bei alldem keine Schuld. Sie sei nicht ursächlich für den tragischen Ausgang verantwortlich. Bien: „Das tödliche ­Geschehen hätte von ihr nicht abgewendet werden können.“ Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) kündigte an, ein Disziplinarverfahren gegen die Angeklagten einzuleiten, das bis nach dem Prozess ausgesetzt werde.