Berlin. .

Nach jahrelanger Debatte will die Große Koalition aus SPD und Union die Abgeordnetendiäten umfassend reformieren – und dabei kräftig erhöhen.

Die Diäten der Parlamentarier sollen demnach in zwei Schritten um jeweils 415 Euro auf das Gehalt eines Bundesrichters von 9082 Euro steigen. Danach soll es nach den Plänen von Sozialdemokraten und Union automatische Erhöhungen geben. Das sehen Gesetzentwürfe vor, die die Fraktionsvorstände beider Parteien am gestrigen Montag billigten.

5,2 Millionen Euro in zwei Jahren

Ab kommenden Juli soll demnach die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten von 8252 auf 8667 Euro angehoben werden. Das wäre ein Plus von fünf Prozent. Im Jahr 2015 solle der zweite Schritt folgen – mit einem Plus um weitere 4,8 Prozent.

Die Entschädigungen der Abgeordneten waren zuletzt Anfang des Jahres 2013 angehoben worden. In diesem Jahr kostet die Erhöhung der Diäten 1,7 Millionen Euro mehr, für das Jahr 2015 rechnet die Koalition mit 3,5 Millionen Euro zusätzlich.

Von 2016 an sollen die Diäten den schwarz-roten Plänen zufolge an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Sie sollen dann jeweils zum 1. Juli auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland steigen.

Ab der nächsten Legislaturperiode solle der Bundestag über die Beibehaltung der automatischen Erhöhung abstimmen. Abstimmungen über jede einzelne Erhöhung sollten damit entfallen.

Die Pläne orientieren sich den Informationen zufolge an Empfehlungen einer vom Ältestenrat des Parlaments eingesetzten Kommission. Die Experten unter Vorsitz des früheren Justizministers Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) legten ihren Bericht im März vergangenen Jahres vor.

Geplant ist demnach auch, den Vorsitzenden von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen künftig eine Zulage zu zahlen. Sie sollen voraussichtlich einen Zuschlag von 15 Prozent der Diäten bekommen. Bisher erhalten nur der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter Amtszulagen.

Gekürzt werden soll dagegen bei den Pensionen. Der Höchstsatz bei der Altersversorgung soll von derzeit 67,5 Prozent der Diät nach 27 Mandatsjahren auf künftig 65 Prozent sinken.

Die Möglichkeit des früheren Pensionseintritts schon mit 57 Jahren soll dem Gesetzentwurf zufolge abgeschafft werden. Stattdessen sollen Bundestagsabgeordnete ab der kommenden Legislaturperiode frühestens mit 63 Jahren in Pension gehen können.

Bestechung wird strafbar

Schon seit Ende der 70er-Jahre gilt nach dem Abgeordnetengesetz die Bezahlung von Bundesrichtern oder Bürgermeistern kleinerer Städte als Zielgröße für die Abgeordnetendiäten im Bundestag. Sie wurde bisher aber nicht erreicht.

Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind Voraussetzung für die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Bis zu fünf Jahre Haft

Künftig soll nun gelten: Wer als Abgeordneter oder Ratsmitglied einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder Dritte fordert und dafür im Rahmen seines Mandats Handlungen im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt, soll mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden können.

Nicht als Vorteil soll etwa die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden gelten. Bisher macht sich ein Abgeordneter nur strafbar, wenn er seine Stimme bei einer konkreten Abstimmung „verkauft“. Union und FDP hatten eine Verschärfung noch im April vergangenen Jahres mit dem Argument verhindert, dass es mangels nennenswerter Fälle keinen Handlungsbedarf gebe.

Die Fraktionsvorsitzenden von Linken und Grünen wurden laut Koalition über die Vorhaben informiert.