Düsseldorf. .
Im Konflikt zwischen Land und Kommunen über Millionenkosten für die Inklusion an Schulen ist eine Lösung greifbar. In einem Gutachten im Auftrag der Landesregierung – unsere Zeitung berichtete – hatte der Essener Bildungsforscher Klaus Klemm die Zusatzkosten der NRW-Kommunen für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern für die nächsten drei Jahre mit insgesamt 113,5 Millionen Euro kalkuliert. Rot-Grün sei aber offenbar nur bereit, Investitionskosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro für neue Räume und Barrierefreiheit zu tragen, hieß es nach einem ersten Spitzengespräch. Oppositionskreise fürchten, dass die Einigung auf einen „faulen Kompromiss“ hinausläuft.
Laut Klemm-Gutachten müssen die Schulträger in NRW für die Inklusion bis zum Schuljahr 2016/17 insgesamt 76 Millionen Euro zusätzlich für Umbauten, Barrierefreiheit, Schülerbeförderung und Lernmittel tragen. Darüber hinaus fallen 37,5 Millionen Euro für zusätzliche Integrationshelfer, Sozialpädagogen, Psychologen und Ganztagsbetrieb an. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne), die eine Konnexität („wer bestellt, bezahlt“) bisher abstritt und eine Kostenübernahme des Landes ablehnte, gerät durch das Klemm-Gutachten in Bedrängnis. Schließlich belegt Klemm, dass die „Bagatellgrenze“ von 4,5 Millionen Euro für die Konnexität erheblich überschritten ist. Die Städte hatten mit einer Verfassungsklage gedroht, falls die Landesregierung einen finanziellen Ausgleich verweigert.
Aus Sicht der FDP-Bildungsexpertin Yvonne Gebauer ist „Löhrmanns Taktiererei gescheitert“. Das Gutachten beweise, dass die Kommunen in den kommenden Jahren in dreistelliger Millionenhöhe belastet seien. Es geht um viel Geld, wenn die Inklusion in den nächsten 30 Jahren umgesetzt wird und finanziert werden muss. Laut Klemm werden bis 2016/17 etwa 15 000 Inklusionsschüler zusätzlich in allgemeinen Schulen unterrichtet. Löhrmann verlangt, dass der Bund die Kosten für Integrationshelfer trägt. Wie auf einem Basar feilsche Löhrmann „um jeden Cent“, hieß es. Vertreter von Kommunen verlangen auch eine Beteiligung an den Betriebskosten. Am Montag findet ein weiteres Spitzengespräch zwischen Regierungsfraktionen, Ministerin und den Kommunalen Spitzenverbänden statt.
Das im Herbst beschlossene Inklusionsgesetz regelt für behinderte Kinder den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer allgemeinen Schule. Ab dem Schuljahr 2014/15 wird der Anspruch zunächst in den Klassen 1 und 5 schrittweise umgesetzt. Die SPD-Fraktion sprach nach dem ersten Spitzengespräch von „guten Gesprächen“.