Dortmund. .
Durch Nachbesserungen an ihrer Rentenreform will Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) einen Missbrauch der Rente mit 63 verhindern. Damit geht sie kurz vor der Verabschiedung ihres Gesetzentwurfs im Kabinett am heutigen Mittwoch doch noch auf die zahlreichen Warnungen vor einer neuen Frühverrentungswelle ein. Bisher hatte sie eine solche Gefahr bestritten.
Verhindert werden soll, dass Unternehmen Ältere bereits mit 61 entlassen. Weil nach dem aktuellen Gesetzentwurf Zeiten im Arbeitslosengeld I als Renten-Beitragsjahre gelten würden, könnten sie nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen, wenn sie auf 45 Beitragsjahre kommen. Arbeitgeberverbände und Unionspolitiker warnten eindringlich davor, dies könne zu einer Frühverrentungswelle führen, wie sie Deutschland in den 80er und 90er Jahren erlebt hat und die sowohl die Renten- als auch die Arbeitslosenversicherung seinerzeit in Schieflage gebracht hat.
Nun will Nahles prüfen lassen, „ob und wie eine Frühverrentung durch eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann“. Das geht aus dem Begleitschreiben zum Gesetzentwurf hervor. Wie das gelingen kann, bleibt offen. Die Union schlug eine Stichtagsregelung vor, die verhindert, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Renteneintritt nicht zählen. Der Hinweis auf die Verfassungskonformität lässt aber Zweifel erkennen, ob das rechtlich machbar ist. Der DGB fordert dagegen, dass Arbeitgeber, die Ältere entlassen, zur Zahlung des Arbeitslosengeldes und der Sozialabgaben verpflichtet werden sollen, wie es vor 2006 bereits der Fall war.
Der Arbeitgeberverband Metall NRW hält die Rente mit 63 für einen großen Fehler. „Gerade Unternehmen, die Stellen abbauen, werden Modelle entwickeln, sich ihrer älteren Mitarbeiter zu entledigen“, sagte Hauptgeschäftsführer Luitwin Mallmann der WR. Das sei das falsche Signal, weil Frühverrentung auf Kosten der Sozialkassen und damit aller übrigen Unternehmen und Arbeitnehmer gehe. Öffne der Gesetzgeber die Tür aber wieder, werde dies auch genutzt.
Nachdem die Frühverrentungs-Möglichkeiten schrittweise abgeschafft wurden, stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter zwischen 60 und 65 binnen zehn Jahren von 745 000 auf 1,6 Millionen. Der DGB schätzt, dass ein Drittel der Älteren die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt.