Duisburg/München. . Der ADAC bleibt unter Druck: Jetzt sorgen Flüge des Präsidenten für Wirbel - ausgerechnet in einem Hubschrauber der ADAC-Luftrettung. Laut Autoclub ging es zu offiziellen Veranstaltungen, nicht zu Privatterminen. Demnach sei alles korrekt. Kritik gibt es trotzdem und der Staatsanwalt ermittelt.
Nach der Affäre um gefälschte Zahlen beim Autopreis „Gelber Engel“ sieht sich der ADAC mit neuen Vorwürfen konfrontiert: Präsident Peter Meyer und weitere Präsidiumsmitglieder haben Rettungshubschrauber für Dienstreisen genutzt.
Solche Flüge seien seit 2004 „weniger als 30 Mal“ vorgekommen, bestätigte der ADAC. „Laut ADAC-Statuten darf das Präsidium in begründeten Ausnahmefällen Reservemaschinen der Luftrettung nutzen“, erklärte ein ADAC-Sprecher. Die Staatsanwaltschaft München prüft aber das Vorgehen.
Meyer verteidigte gestern in Duisburg bei der Eröffnung eines ADAC-Büros diese Praxis. Einmal sei ein Reservehubschrauber genutzt worden. Ein anderes Mal hätte auch der ADAC-Kritiker Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen diese Flüge in Anspruch genommen: „Nur wegen ihm sind wir zwischen zwei Standorten per Helikopter gependelt“, sagte er der WAZ.
Die Spitze des Eisbergs?
Dudenhöffer weist diese Darstellung zurück. Meyer habe ihn vor rund zehn Jahren selbst zum Mitflug eingeladen, weil er sonst an einer ADAC-Veranstaltung nicht hätte teilnehmen können. Dudenhöffer sieht in der Nutzung der Luftrettung durch Meyer die Spitze eines Eisberges. Es zeige, wie intransparent der ADAC sei.
Niemand müsse fürchten, dass dadurch ein Rettungshubschrauber nicht zeitnah da sein konnte, sagte eine ADAC-Sprecherin. Von den 51 Rettungshelikoptern des ADAC seien immer 15 Maschinen in Wartung oder stünden als Reserve bereit. „Es ist immer noch genug da, falls eine Maschine ausfällt.“ Wenn die Hubschrauber anders als für den Rettungsdienst verwendet würden, „tun wir dies im Rahmen unserer unternehmerischen Verantwortung zur Senkung unserer Fixkosten“.
3,5 Millionen Spenden für Luftrettung im Jahr 2013
Die Rettungshubschrauber gehören zur gemeinnützigen ADAC-Luftrettung. Die Rettungseinsätze werden mit den Krankenkassen abgerechnet. Nutze das ADAC-Präsidium die Hubschrauber für Dienstreisen, werde dies dem Verein in Rechnung gestellt. Der Hubschrauber werde genommen, wenn der Termin „zeitlich anders nicht machbar“ sei, so eine Sprecherin.
Da die ADAC-Luftrettung nicht kostendeckend arbeite, werde sie auch über Spenden und zum kleinen Teil durch Mitgliederbeiträge finanziert, so die Sprecherin. 2013 seien durch Spenden von Firmen, ADAC-Tochtergesellschaften und Privatleuten rund 3,5 Millionen Euro für die Luftrettung zusammengekommen. (mit dpa/afp)