Hamburg. Gute Nachrichten für Tausende Nutzer des Porno-Portals Redtube: Das Justizministerium gibt auf Anfrage der Linken Entwarnung. Das reine Betrachten eines Videostreams im Internet sei urheberrechtlich unbedenklich. Damit widerspricht die Regierung Anwälten, die die Redtube-Nutzer abgemahnt hatten.
Die Bundesregierung hält das Anschauen von Videostreams aus dem Internet für zulässig. "Das reine Betrachten" eines Videostreams ohne Herunterladen sei "urherberechtlich unbedenklich", zitierte "Spiegel Online" am Dienstag aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Anlass der Fragen waren Abmahnungen für Nutzer des Porno-Portals Redtube.
Im Dezember hatten tausende Deutsche Abmahnungen erhalten, weil sie Videos auf der Seite gestreamt hatten. Dieser Rechtsauffassung widerspricht das Ministerium jetzt. In seiner Begründung stützt es sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter.
Linke klagen: Unsicherheit der Bürger bleibt bestehen
Die Große Koalition plant laut "Spiegel Online" keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Das kritisierte die Linksfraktion: "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt. Tut sie nichts, bleibt die Unsicherheit für Bürger bestehen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak "Spiegel Online".
Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Es ist daher rechtlich nach wie vor unklar, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. (afp)