Berlin. Aus Furcht vor mehr Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien empfiehlt nach einem Zeitungsbericht eine Bund-Länder-Kommission, den Kindergeldbezug an Bedingungen zu knüpfen. Als problematisch werde insbesondere angesehen, dass den Zuwanderern das Geld auch für Kinder zustehe, die noch im Heimatland leben.
Experten von Bund und Ländern lassen nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung prüfen, ob Zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien in bestimmten Fällen das Kindergeld gestrichen werden könnte. Das Blatt beruft sich auf einen Bericht der "Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Armutswanderung aus Osteuropa". Danach könnte die Zahlung des Kindergeldes in Zukunft an den Schulbesuch oder den Aufenthalt des Kindes in Deutschland gekoppelt werden.
"Familien leben vielfach vorrangig von Kindergeld", zitiert das Blatt aus dem Bericht. Als problematisch werde dabei angesehen, dass den Zuwanderern das Geld auch für Kinder zustehe, die noch im Heimatland leben. So hätten im Juni 2013 insgesamt 32 579 Bulgaren und Rumänen Kindergeld erhalten - 44 Prozent mehr als im Juni 2012. 11,6 Prozent der Rumänen-Kinder und 4,6 Prozent der Bulgaren-Kinder, für die Deutschland bundesweit Kindergeld gezahlt habe, lebten noch im Heimatland.
Das Bundesfamilienministerium solle "sachverständig überprüfen", ob das mit EU-Recht und mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, schreibt die "Bild". Die Experten hielten eine Einschränkung beim Kindergeld für geboten, weil diese Unterstützung für Bulgaren und Rumänen "einen Anreiz zur Einreise nach Deutschland" darstelle.
Seit Tagen wird in Deutschland hitzig über die sogenannte Armutsmigration debattiert. Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien ab dem 1. Januar in der EU vollständige Freizügigkeit haben. Die Bundesregierung teilte am Montag mit, sie sehe derzeit keinen Anlass für schärfere Regeln gegen Sozialmissbrauch. Die CSU verteidigte hingegen ihren Ruf nach Restriktionen. (dpa/afp)