Bonn. .
Im Zivilprozess um den Nato-Luftangriff im afghanischen Kundus auf zwei von Taliban entführte Tanklaster im September 2009, bei dem etwa 100 Menschen ums Leben kamen, hat das Landgericht Bonn am Mittwoch Videoaufnahmen von US-Kampfjets gesichtet. Nach der Beweisaufnahme bekräftigten die Vertreter von Opfern und Bundesregierung ihre unterschiedliche Auffassung in der Frage, ob vor dem Bombardement die Anwesenheit zahlreicher Zivilisten am Angriffsort hätte bekannt sein müssen. Über den Fortgang des Verfahrens will das Gericht am 11. Dezember entscheiden.
Gegenstand ist die Klage eines Vaters von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung getöteten Kindern sowie einer Witwe und Mutter von sechs Kindern. Der Vater fordert 40 000 Euro, die Frau 50 000 Euro von der Bundesrepublik. Deutschland zahlte bislang ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an betroffene Familien jeweils 5000 Dollar.
Auf den nun gesichteten Videoaufnahmen, die aus mehreren Kilometern Entfernung aufgenommen wurden, sind die um die Tanklaster versammelten Menschen als kleine Punkte zu erkennen. Opfer-Anwalt Peter Derleder vertrat die Auffassung, dass die Bilder die Anwesenheit von Zivilisten belegt hätten. Dagegen sprach der Anwalt der beklagten Bundesrepublik, Mark Zimmer, von einem „diffusen Bild“, das „keineswegs“ auf die Verwicklung von Zivilisten habe schließen lassen. Der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger ließ die Haltung des Gerichts in dieser Frage offen. Stattdessen regte Sonnenberger erneut an, die Möglichkeiten für einen Vergleich auszuloten. Dies lehnte der Vertreter der Bundesrepublik ab.