Essen.. Laut dem ADAC werden jährlich über 2,3 Millionen Gebrauchtwagen mit nach unten manipulierter Kilometerangabe im Schnitt 3000 Euro zu teuer verkauft . Der ADAC fordert die Autobauer deswegen dazu auf, etwas gegen den Betrug zu unternehmen. Dies wäre problemlos möglich.

Der ADAC schlägt Alarm. Alle Autobauer würden seit Jahren zu wenig gegen den Tacho-Betrug unternehmen, obwohl dies problemlos und für einen Euro pro Neufahrzeug möglich wäre. In der Folge würden jährlich über 2,3 Millionen Gebrauchtwagen mit nach unten manipulierter Kilometerangabe im Schnitt 3000 Euro zu teuer verkauft. Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) wehrt sich ge­gen die Vorwürfe.

Die Zahlen beruhen auf der Hochrechnung der Polizei, nachdem 2011 ein international agierender Ring von Betrügern im Raum München aufgeflogen war, der im großen Stil mit manipulierten Gebrauchtwagen gehandelt hatte.

Trotz der angeblich hohen Zahl sind die Betrugsfälle in der Praxis schwer zu erkennen, räumt selbst der ADAC ein. Fast nie kommt es zu Anzeigen. Die Staatsanwaltschaft Bochum berichtet auf Nachfrage dieser Redaktion nur von wenigen Einzelfällen im Jahr. Ebenso verhält es sich am Essener Gericht.

Hohe Dunkelziffer vor allem bei jungen Gebrauchtfahrzeugen

Die Dunkelziffer bei Tacho-Trick­sereien wird jedoch als hoch eingeschätzt, besonders bei jungen Fahrzeugen und Leasing-Rückläufern. In beiden Fällen lässt sich mit oft geringem Aufwand die Laufleistung auf der Tachouhr reduzieren, ohne dass dabei viele Dokumente wie das Serviceheft über einen längeren Zeitraum gefälscht werden müssen. Mit dem Betrug steigt der Wiederverkaufswert. Bei Leasingfahrzeugen wird dadurch eine Nachzahlung wegen zu viel gefahrener Kilometer vermieden.

Die VDA-Mitglieder wollen ab 2014 bessere elektronische Schutzsysteme für Neuwagen einführen. Einen vollständigen Schutz könne es aber, ähnlich wie bei Computern, nicht geben. Der ADAC kritisiert, dass nach seinen Testreihen anhand der Modelle Audi Q7, Mercedes E-Klasse und VW Passat, die Software „ab Werk“ zum Betrug einlade. Teilweise seien Schutzsysteme bereits eingebaut, aber nicht aktiviert.

Der VDA plädiert dafür, bereits den Besitz von Geräten zur Tachomanipulation zu untersagen, vergleichbar mit dem Verbot von Radarwarngeräten. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erklärte auf Anfrage dieser Redaktion, man sei in der Lage, bei der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen auch den Tachostand zu erfassen.

Ein solches die Fälschung zumindest erschwerendes Verfahren wird etwa von den Behörden in den USA angewendet. Für den   ADAC vermittelt es nur ein falsches Sicherheitsgefühl.