Düsseldorf/Burbach. .

Der geplante „Kommunal-Soli“ der 60 finanzstarken Kommunen für 27 „arme“ Städte in NRW ist bei Experten und Kommunalvertretern auf schwere verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen. Die Geber-Kommunen wollen heute über eine Klage beraten.

In einer Anhörung im Landtag warnte der Bürgermeister von Plettenberg (Märkischer Kreis), Klaus Müller, davor, dass die geplante Zwangsabgabe die kommunale Selbstverwaltung „stranguliert“. Der Düsseldorfer Verfassungsrechtler Johannes Grooterhorst äußerte Zweifel, dass der Soli wegen der „horizontalen Umverteilung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände kritisierten, dass selbst bei den steuerstarken Gemeinden nur eine Minderheit über ausgeglichene Haushalte verfüge. Deshalb sei die Entscheidung der rot-grünen Koalition, die zweite Stufe des Stärkungspaktes von den Kommunen und Kreisen finanzieren zu lassen, der falsche Weg. „Statt Probleme zu lösen, werden sie in vielen Kommunen noch verschärft“, klagte Dörte Diemert vom NRW-Städtetag.

Reiche Städte sollen zahlen

Bis 2020 will das Land 350 Millionen Euro jährlich an arme Städte zur Sanierung der Haushalte zahlen. Weitere 182 Millionen Euro im Jahr sollen die „reichen Städte“ zahlen.

FDP-Kommunalexperte Kai Abruszat beklagte, dass 18 der 60 Zahler-Kommunen selbst in der Haushaltssicherung oder im Nothaushalt sind. Die Zwangsabgabe würde die Kommunen in die Verschuldung treiben und zu Hilfeempfänger von morgen machen. „Es ist nicht Aufgabe von Kommunen, für eine ausreichende Finanzierung anderer Kommunen aufzukommen“, mahnte Landrat Thomas Hendele vom NRW-Landkreistag. Der Bürgermeister von Burbach (Kreis Siegen-Wittgenstein), Christoph Ewers, warnte davor, „mit der Solidaritätsumlage am Ast zu sägen, auf dem wir sitzen“. Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann kritisierte, dass seine Kommune jährlich 46 Millionen Euro Soli zahlen soll – die Summe rührt daher, dass Monheim seine Gewerbesteuern drastisch gesenkt und Betriebe angezogen hatte.

Nach den Plänen von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) dient die Zwangsabgabe dazu, dass arme Städte ab 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Zahlergemeinden befinden sich überwiegend im ländlichen Raum, viele Nehmer-Kommunen liegen im Ruhrgebiet. Jäger hatte verlangt, dass auch Kommunen einen „Rettungsbetrag“ leisten müssten.

„Vernichtendes Urteil“

CDU-Experte Peter Biesenbach lehnte den Soli „ohne Wenn und Aber“ ab. Das Expertenurteil in der Anhörung sei geradezu vernichtend gewesen. In Städte wie Attendorn im Kreis Olpe hatte der Gesetzentwurf von Jäger „blankes Entsetzen“ ausgelöst. Biesenbach warnte, dass man „Kranke nicht gesund macht, wenn man die Gesunden krank macht“.

Mario Krüger hielt dagegen, dass von 144 Kommunen im Nothaushalt nur noch 29 im Haushaltssicherungskonzept seien. Lediglich 22 Prozent der Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 5,76 Milliarden Euro sollten über den Soli finanziert werden.