In Österreich gilt wie in Deutschland das Verhältniswahlrecht. Jeder Staatsbürger ab 16 Jahren hat bei der Nationalratswahl jedoch nur eine Stimme, die er einer Parteiliste geben kann. Innerhalb der Parteiliste kann er dann aber noch einzelne Kandidaten mit Vorzugsstimmen umreihen. Selbst kandidieren darf man in Österreich ab 18 Jahren.
Jede Partei, die vier Prozent erreicht, schafft den Sprung in den Nationalrat. Dieser hat 183 Sitze. Die Sitzeverteilung wird über die verschiedenen Wahlkreise und abhängig von der Bevölkerungszahl in einem komplizierten mathematischen Verfahren ermittelt. Die Legislaturperiode des Nationalrates beträgt fünf Jahre.