Stuttgart. Der Doktortitel ist aberkannt, dennoch taucht er nun auf allen baden-württembergischen Wahlzetteln auf: Ex-Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) befindet sich noch auf dem Klageweg gegen die Uni Düsseldorf. Deshalb sei das zulässig, so die zuständige Wahlleiterin.
Neuer Wirbel um den aberkannten Doktor-Titel der ehemaligen Bundesministerin Annette Schavan (CDU): Ihr "Dr." prangt auf jedem Stimmzettel für die Bundestagswahl in Baden-Württemberg, wo Schavan auf CDU-Listenplatz 2 steht. Auch auf dem Stimmzettel in ihrem Wahlkreis 291 Ulm steht der umstrittene Titel trotz der Plagiats-Affäre. Das sei rechtens, hieß es am Mittwoch bei der Landeswahlleiterin in Stuttgart - schließlich habe die Politikerin gegen die Aberkennung geklagt und dürfe den Titel bis zu einer endgültigen juristischen Klärung weiter tragen. Dennoch sind etliche Wähler irritiert.
Doch was passiert, wenn ein Wähler das "Dr." einfach streicht? Ist dann die ganze Stimme ungültig? Nach Ansicht der Landeswahlleiterin nicht: "Nach meiner Einschätzung führt die Streichung des Doktortitels nicht zur Unwirksamkeit der Wahl", sagte Christiane Friedrich. "Wenn der Doktortitel durchgestrichen ist, ändert das nichts am Willen des Wählers."
Durchstreichen des Dr. nicht zu beanstanden
Das sei aber lediglich ihre Einschätzung - die Entscheidung träfen jeweils die Wahlvorstände vor Ort. Aus Ulm heißt es dazu: "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist", sagte der zuständige Abteilungsleiter Stefan Maier. (dpa)