Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird noch vor der Bundestagswahl entscheiden, ob Bundespräsident Gauck die Mitglieder der NPD als “Spinner“ bezeichnen darf oder nicht. Die rechtsextreme Partei hatte in Karlsruhe eine Eilklage wegen Beleidigung eingereicht, nachdem Gauck sich abfällig über ausländerfeindliche Proteste geäußert hatte.
Das Bundesverfassungsgericht wird noch diese Woche über eine Eilklage der NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck entscheiden, der Rechtsextreme als "Spinner" tituliert hatte. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Montag in Karlsruhe mit und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel". Gauck hatte demnach in Hinblick auf ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf vor Schülern gesagt: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen."
Die NPD wollte daraufhin laut "Spiegel" vom Bundespräsidenten wissen, ob er sich mit der Bezeichnung "Spinner" auf NPD-Mitglieder oder deren Aktivisten bezogen habe. Gauck habe daraufhin antworten lassen, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst".
Die NPD fühlte sich deshalb beleidigt und reichte darauf am Montag vor einer Woche in Karlsruhe Organklage und Eilantrag ein. Über den Eilantrag, Gauck solche Äußerungen bis auf weiteres zu untersagen, wird das Gericht seinem Sprecher zufolge noch vor der Bundestagswahl am Sonntag entscheiden. (afp)