Düsseldorf. .

Trotz des festgefahrenen Streits um die Folgekosten des gemeinsamen Unterrichts mit Behinderten (Inklusion) soll der geplante Start im Sommer 2014 nicht durch Klagen vor Gericht erschwert werden. Nach Angaben der SPD steht eine Vereinbarung mit den Kommunen unmittelbar bevor, im ersten Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes, keine juristischen Schritte einzuleiten.

Der Landtag soll den rot-grünen Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion im September, spätestens im Oktober beschließen. Das Gesetz werde zum Schuljahr 2014/15 in Kraft treten, „so oder so“, sagte Römer. Damit wird für behinderte Kinder in NRW schrittweise der Rechtsanspruch umgesetzt, eine Regelschule zu besuchen.

Wer zahlt die Kosten?

Er sei „sehr zuversichtlich“, dass ein Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden zustande kommt, so Römer. Der Klageweg bleibe ihnen auch nach einem Jahr offen, falls bis dahin keine Lösung gefunden wird. Für SPD und Grüne wäre ein Zeitgewinn auch von Vorteil, weil die Kommunalwahlen im Mai 2014 nicht durch eine Verfassungsklage gestört würden.

Der Konflikt dreht sich um die Frage, wer die Kosten der Inklusion bezahlt. Nach einem Gutachten der Kommunalverbände werden Städte und Gemeinden bis 2020 zusätzlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag belastet. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) dagegen hält die Berechnung für falsch. Außerdem sehen SPD und Grüne das Land rechtlich nicht in der Pflicht, den Kommunen die Kosten zu erstatten.