Essen. . Essen.Das Landgericht Essen hat den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff am Montag zur Rückzahlung von rund 3,4 Millionen Euro an den insolventen Essener Konzern verurteilt.

Das Landgericht Essen hat den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff am Montag zur Rückzahlung von rund 3,4 Millionen Euro an den insolventen Essener Konzern verurteilt. Middelhoff hat aus Sicht des Gerichtes vor der Pleite zu Unrecht Sonderboni kassiert sowie Privatflüge und Sponsorengelder rechtswidrig dem Unternehmen, zu dem auch Karstadt gehörte, berechnet.

Fast eineinhalb Jahre nach Prozessauftakt urteilte die 4. Kammer für Handelssachen im Grunde so, wie es ihr Vorsitzender Michael Dick­meis im Dezember 2011 in ei­nem Vergleichsvorschlag angekündigt hatte. Der Insolvenzverwalter des Unternehmens hatte Middelhoff sowie sieben weitere Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder auf Rückzahlung von 24 Millionen Euro verklagt. Zahlen müssen sie jetzt zusammen acht Millionen Euro. Bei den anderen Geldern hatte die Zivilkammer noch dienstliche Anlässe gesehen, so dass die beklagten Konzernführer ein Recht darauf hatten.

Die Ausschüttung von 2,3 Millionen Euro als Sonderbonus für Middelhoff sei aber auf keinen Fall rechtmäßig gewesen, sagte Dickmeis, weil zum Zeitpunkt der Auszahlung schon festgestanden habe, dass der Chef den Konzern verlassen werde. Privatsache von Middelhoff seien auch Sponsorgelder in Höhe von 840 000 Euro, die er der Universität in Oxford habe zukommen lassen. Der Zuschuss sei von Arcandor nicht genehmigt worden. Dickmeis sprach von einer „eigenmächtigen Pflichtverletzung“ von Middelhoff.

Auch die 153 000 Euro für eine Festschrift zum 70. Geburtstag von Mark Wössner, Middelhoffs Ziehvater bei Bertelsmann, seien rein privat veranlasst gewesen. Schließlich sahen die Handelsrichter noch 127 000 Euro für drei Flüge zu Unrecht dem Unternehmen berechnet.

Das Urteil legt nahe, dass die Konzernspitze das in die Krise geratene Unternehmen zum Schluss finanziell ausgenommen hat. Middelhoff sieht sich deshalb auch strafrechtlichen Vorwürfen wegen Untreue und Betruges ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ihn deshalb beim Landgericht Essen vor der XV. Strafkammer angeklagt. Über die Zu­lassung wird noch entschieden. Im Kern geht es um die Fälle, über die die Handelskammer jetzt zivilrechtlich entschieden hat. Die Millionen, die Middelhoff zahlen muss, werden den Gläubigern zukommen. Die Verteidigung kündigte Berufung an.