Berlin. Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch den Eingang einer Anzeige des Wikileaks-Gründers Julian Assange wegen US-Spionage in Deutschland bestätigt. Medienberichten zufolge soll Assange nach eigenen Angaben im Jahr 2009 auf einem Kongress in Berlin von einem US-Soldaten bespitzelt worden sein.
Die Bundesanwaltschaft hat den Eingang einer Anzeige des Wikileaks-Gründers Julian Assange wegen US-Spionage auf deutschem Boden bestätigt. Das Schriftstück sei am Dienstagnachmittag eingegangen und werde nun geprüft, teilte am Mittwoch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Medienberichten zufolge soll Assange nach eigenen Angaben im Jahr 2009 auf einem Kongress in Berlin von einem US-Soldaten bespitzelt worden sein.
Wie der Norddeutsche Rundfunk und die "Süddeutsche Zeitung" zuvor berichtet hatten, gründet Assanges Anzeige auf dem Verdacht, dass ein Angehöriger der US-Streitkräfte in Deutschland illegal auf deutschem Hoheitsgebiet geheimdienstlich tätig war. Dabei soll der damals in Stuttgart stationierte US-Soldat sowohl Assange als auch den französischen Internet-Aktivisten Jeremy Zimmermann auf einem Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC) ausgespäht haben.
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Das sei nach dem deutschen Strafgesetz verboten, argumentiert Assange den Berichten zufolge.
Assange sitzt in London fest
Der CCC war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erreichen. Die Tätigkeiten des ehemaligen Soldaten sollen den Angaben zufolge öffentlich geworden sein, nachdem dieser im Juni als Zeuge im Prozess gegen den Wikileaks-Informanten Bradley Manning vor einem US-Militärgericht auftrat. Manning wurde später zu 35 Jahren Haft verurteilt, weil er der Enthüllungsplattform Wikileaks rund 800.000 Geheimdokumente übergeben hatte.
Assange sitzt derzeit in der Botschaft Ecuadors in London fest. Dorthin war er im Juni 2012 geflüchtet war, um nicht an Schweden ausgeliefert zu werden, wo ihm Sexualdelikte zur Last gelegt werden. Der Australier bestreitet die Vorwürfe und fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm wegen Geheimnisverrat lebenslange Haft droht. (afp)