Brüssel. .
Wer heiratet und aus dem Ausland nach Deutschland zum Ehepartner ziehen möchte, muss vor der Einreise Deutschkenntnisse nachweisen. Mit der 2007 eingeführten Sprachanforderung will die Europäische Union nun Schluss machen: Derzeit läuft gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.
Viele Ehepartner fallen durch
Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstößt Deutschland mit seinen Sprachtests beim Ehegattennachzug gegen EU-Recht. Seit 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Dies muss vor der Ausreise durch einen Sprachtest nachgewiesen werden. Bereits 2011 sah die EU-Kommission darin einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung, die den Nachzug von Ehegatten und Kindern erleichtern möchte. Die Europäische Kommission hat vergeblich versucht, Berlin zu einer Änderung der Gesetzeslage zu bewegen. Die Bundesregierung bleibt hart: Sie werde in ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission „an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten“, heißt es.
Betroffen von der deutschen Regelung sind Drittstaatsangehörige, also Bürger, die von außerhalb der EU zu ihrem Ehepartner ziehen möchten. Die meisten Menschen kommen aus der Türkei und Russland. Es gibt aber auch Ausnahmen: Für Japaner und US-Amerikaner etwa gilt die Deutschpflicht nicht.
Zwischen dem gesetzlich verankerten Recht auf Schutz der Familie und der politisch gewollten Begrenzung von Zuwanderung erwarte binationale Paare oft ein ermüdender Hürdenlauf, erklärte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Außerdem sei unklar, wie Analphabeten den Sprachnachweis erbringen sollen. Der Verband fordert deshalb die Abschaffung des gesetzlichen Sprachnachweises beim Nachzug ausländischer Ehegatten.
Nach einer Statistik der Bundesregierung fiel 2012 ein Drittel der nachzugswilligen Eheleute beim Deutschtest durch. Nur 20 Prozent hatten in ihrem Heimatland Zugang zu einem Sprachkurs der Goethe-Institute. In der Türkei sind es nur zehn Prozent. In Bangladesch, Kosovo, Pakistan, Irak und Mazedonien bestand nur etwa die Hälfte die Prüfung. Bessere Quoten, rund 80 Prozent, gab es in Südafrika, Kroatien, Ukraine, Marokko und Tansania. Weltweit nahmen 2012 rund 40 000 Ehegatten an den Sprachtests teil, von ihnen erreichten 27 000 nicht die erforderliche Punktzahl.