Düsseldorf. .
Kommunalpolitiker in NRW sollen besser bezahlt werden. Die SPD-Landtagsfraktion will die Aufwandsentschädigungen für Rats- und Kreistagsmitglieder erhöhen. „Es wird immer schwerer, Menschen für das kommunalpolitische Ehrenamt zu motivieren“, sagte Fraktionsvize Hans-Willi Körfges. Er kündigte eine Initiative im Landtag an.
Konkrete Zahlen für eine Aufstockung der Pauschalen nannte er noch nicht. Derzeit erhält ein Ratsmitglied in einer kleinen Gemeinde bis 20 000 Einwohner monatlich 189,20 Euro. In Kommunen mit einer Größe bis 50 000 Einwohnern werden 259,10 Euro gezahlt, bis 150 000 Einwohner 345,40 Euro. Ratsvertreter in Großstädten mit über 450 000 Einwohnern bekommen 515,10 Euro. Bereits eingeschlossen sind dabei sämtliche Sitzungsgelder.
Frauen sind unterrepräsentiert
Auch Bezirksvertreter, sachkundige Bürger oder Mitglieder der RVR-Verbandsversammlung sollen besser honoriert werden, so SPD-Ratsherr Michael Hübner. Die Anforderungen an die lokalen Mandatsträger seien über die Jahre deutlich gestiegen. Familie, Beruf und Ehrenamt seien für die meisten immer schwieriger zu vereinbaren. Die Bezüge hauptamtlich bezahlter Oberbürgermeister sollen dagegen nicht erhöht werden.
Darüber hinaus wollen SPD und Grüne die Freistellung von Ratsmitgliedern besser den flexibler gewordenen Arbeitszeiten in ihrem Hauptberuf anpassen. Dabei sollen auch die besonderen Belange von Schichtarbeitern berücksichtigt werden. Körfges bemängelte, in den Räten sei häufig nicht der „gesellschaftliche Querschnitt“ abgebildet. Es fehle beispielsweise an Frauen. Dagegen seien der öffentliche Dienst oder Pensionäre überrepräsentiert.
Auch die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen haben sich SPD und CDU erneut vorgenommen. Ziel ist es, eine weitere „Zersplitterung“ der Räte durch den Einzug von Mini-Parteien und kleiner Gruppierungen zu verhindern. Allerdings ist es im Landtag bisher nicht gelungen, einen rechtlich wasserdichten Gesetzentwurf auszuarbeiten, der vor dem Verfassungsgericht Bestand hätte.
Zwar sind in den NRW-Räten durchschnittlich acht Fraktionen oder „Einzelkämpfer“ vertreten, in einigen kreisfreien Städten sogar bis zu 13. Bisher konnte aber nicht der vom Gericht verlangte Nachweis geführt werden, dass die „Funktionsfähigkeit“ der Räte gestört sei, wie Körfges einräumen musste. Wenn etwa Ratssitzungen bis nach Mitternacht dauern, so schrecke das zwar mögliche Interessenten an einem kommunalen Mandat ab. Verfassungsrechtlich aber ist das nicht von Belang, wie ein internes Gutachten der SPD bestätigt.
Höhe einer Prozent-Hürde umstritten
Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte gegenüber der NRZ von einer Rückkehr zur Sperrklausel abgeraten. „Die rechtlichen Hürden sind zu hoch“, sagte er. Umstritten ist auch die Höhe einer möglichen Prozent-Hürde. Während die CDU sich zuletzt für eine Drei-Prozent-Klausel eingesetzt hatte, peilt die SPD derzeit 1,5 Prozent an. Doch ob es dazu kommt, erscheint zweifelhaft. 1999 hatte das Verfassungsgericht in Münster die damalige Fünf-Prozent-Klausel für ungültig erklärt. 2008 wurde auch die „Mindestsitzklausel“ von umgerechnet einem Prozent gekippt. Nur in Berlin gibt es noch eine Sperrklausel auf lokaler Ebene.
Die in der Verfassung verankerte Drei-Prozent-Hürde für Bezirksparlamente hatte das Verfassungsgericht im Mai bestätigt.