Berlin. . Immer mehr ältere Menschen müssen gepflegt werden. Und an den Kosten müssen sich auch die Kinder beteiligen. Wie viel Geld müssen sie für die Pflege der Eltern zahlen, wie können sie Kosten sparen? Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es hier.

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Doch wenn Rente, Erspartes und die Pflegeversicherung nicht ausreichen, droht den Kindern, einen Teil der Kosten übernehmen zu müssen. Nun hat der Bundesgerichtshof deren Rechte gestärkt. Demnach müssen Kinder ihre selbst genutzte Eigentumswohnung nicht einsetzen, um für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen.

Unter dem Strich müssen die Kinder umso weniger befürchten, je mehr finanzielle Belastungen – etwa Kredite – sie haben. Teuer kann es für Doppelverdiener ohne Kinder werden. Allerdings gebe es erhebliche Freibeträge, was vielen Betroffenen gar nicht bekannt sei, sagte Jens Kaffenberger vom Sozialverband VdK dieser Zeitung. Ein Überblick.

Fließt mein komplettes Einkommen in den so genannten Elternunterhalt?

Natürlich nicht. Für ein Kind von pflegebedürftigen Eltern gibt es seit Januar einen Freibetrag von 1600 Euro im Monat. Für den Ehepartner kommen weitere 1280 Euro hinzu. Ein Ehepaar hat damit ei­nen Freibetrag von 2880 Euro.

Was kann mein Einkommen für die Berechnung mindern, was erhöhen?

Es gibt mehrere Dinge, die das zu veranschlagende Einkommen reduzieren. Dazu gehören Kredite, die aufgenommen wurden, bevor bekannt wurde, dass man Elternunterhalt bezahlen muss. Selbiges gilt für Unterhaltsverpflichtungen gegenüber geschiedenen Ehepartnern oder minderjährigen Kindern, berufsbedingte Fahrtkosten oder Zahlungen für die private Altersvorsorge.

Teurer kann es dage­gen für Eigenheimbesitzer werden. Weil sie keine Miete bezahlen, wird ihnen in der Regel ein so genannter Wohnvorteil angerechnet. Das heißt: Dem Monatseinkommen, das als Basis der Berechnung dient, wird ein bestimmter Betrag hinzuaddiert. Dieser fällt geringer aus, falls die Immobilie mit Hypotheken belastet ist.

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Das Sozialamt hat mir eine Zahlungsaufforderung für meine pflegebedürftigen Eltern geschickt. Was mache ich jetzt?

Bevor man sich mit der Aufforderung einverstanden erklärt, sollte man sie von einem Anwalt für Familienrecht prüfen lassen. Zum ei­nen können Berechnungen der Sozialämter fehlerhaft sein, zum anderen besteht oft etwas Spielraum, weil die Berechnung inzwischen viele individuelle Details berücksichtigt.

Muss ich mein Vermögen einsetzen, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird?

Das kommt auf die Höhe an, auch hier gibt es Freibeträge. Nach ei­nem früheren Urteil des Bundesgerichtshofes kann man fünf Prozent des Bruttolohns für die eigene Altersvorsorge zurücklegen – und zwar über das gesamte Erwerbsleben hinweg.

Ein Beispiel: Bei ei­nem Jahreseinkommen von 50.000 Euro dürfte man 2500 Euro im Jahr in die eigene Altersvorsorge stecken. Nach 30 Berufsjahren wären dies 75.000 Euro, auf die das Sozialamt nicht zugreifen kann. Außerdem darf man einen Notgroschen von mindestens 10.000 Euro behalten, der nicht in den Elternunterhalt fließt.

Was muss ich unter dem Strich an Elternunterhalt bezahlen?

Ein Beispiel. Ein Unverheirateter verdient im Monat 4000 Euro brutto. Er hat ein Nettoeinkommen von rund 2322 Euro. Davon kann er einige Aufwendungen abziehen, beispielsweise die Zahlungen für seine private Altersvorsorge. Bei fünf Pro­zent des Bruttolohns wären dies 200 Euro. Ihm bleiben damit 2122 Euro übrig. Davon kann er 1600 Euro Selbstbehalt abziehen: Macht 522 Euro. Von dieser Summer wird die Hälfte einbehalten. Demnach müsste die Beispielperson 261 Euro im Monat für die Pflege ihrer Eltern aufbringen. Geht man einmal davon aus, dass sie noch Kinder hat, einen Kredit oder hohe Fahrkosten, wäre die Summe noch deutlich niedriger.

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Meine Eltern haben mir ein Haus und Geld geschenkt. Fließt das nun in den Elternunterhalt?

Das ist möglich, das Sozialamt könnte die Schenkung zurückfordern. Wenn sie aber schon mehr als zehn Jahre zurückliegt, kann das nicht mehr eintreten.

Meine Eltern werden pflegebedürftig. Muss nur ich dafür aufkommen oder auch meine Geschwister?

Prinzipiell müssen alle Kinder für die Eltern aufkommen. Dies kann aber unterschiedlich hoch sein, je nach der Höhe der Einkommen und Vermögen der einzelnen Geschwister.

Was kann ich machen, damit meine Kinder für meine Pflege später wenig oder nichts bezahlen müssen?

Wer vermeiden will, dass seine Kinder dafür über die Maßen aufkommen müssen, der kann eine private Pflegeversicherung abschließen.