Werden die Eltern pflegebedürftig und müssen ins Pflegeheim, dann haben die Kinder dies entsprechend ihrer Möglichkeiten mit zu finanzieren. Allerdings: Immobilien, die die Kinder selber nutzen, sind – anderes als Einkünfte und Vermögen der Nachkommen – geschützt. Jetzt fehlt nur noch, die astronomischen Preise für Pflege unter die Lupe zu nehmen – und zu begrenzen.

Der Bundesgerichtshof hat Klarheit geschaffen. Und Sicherheiten. So unterstreicht das Gericht dick die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern. Das ist richtig und bedeutet: Werden die Eltern pflegebedürftig und müssen ins Pflegeheim, dann haben die Kinder dies entsprechend ihrer Möglichkeiten mit zu finanzieren. Allerdings – und dies ist eine weitere Sicherheit: Immobilien, die die Kinder selber nutzen, sind – anders als Einkünfte und Vermögen der Nachkommen – geschützt. Dem BGH sei Dank.

Damit ist endlich Schluss mit der Praxis, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern nahezu alles versilbern mussten, was vor allem der eigenen Altersversorgung dienen sollte. Die deutliche Begrenzung der Zugriffsmöglichkeiten örtlicher Sozialämter auf die Konten der Kinder Pflegebedürftiger ist der richtige Weg. Jetzt fehlt nur noch, die astronomischen Preise für Pflege unter die Lupe zu nehmen – und zu begrenzen.