Berlin.. Innenminister Hans-Peter Friedrich steht in der NSA-Abhöraffäre weiterhin unter Druck. Die SPD fordert einen„Faktencheck“ und erwägt einen Untersuchungsausschuss. Die Union hält das für Wahlkampfmanöver. Inzwischen hat sich der Bundesanwalt eingeschaltet.
Die Bundesregierung und die deutschen Geheimdienste sind vom amerikanischen Spähprogramm „Prism“ überrascht worden und waren nicht eingeweiht. Das hat Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Dienstag vor dem parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages bekräftigt.
Die SPD bezweifelt das. Ihr Fraktionsmanager Thomas Oppermann hält es für „wenig wahrscheinlich“, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ahnungslos war. Immerhin arbeiteten BND und der US-Geheimdienst NSA, der „Prism“ betreibt, eng zusammen.
Die SPD will nicht locker lassen: Sie beharrt auf weitere Sitzungen des Kontrollgremiums und stellte in den Raum, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorzuladen. Die SPD schließt auch einen Untersuchungsausschuss nicht aus. Die Union hält das für Wahlkampfmanöver.
„Der Innenminister war in den USA auf verlorenem Posten“
Nach Oppermanns Ansicht war der Innenminister auf seiner jüngsten Mission in Washington „auf verlorenem Posten“. Er mahnte mehr Informationen an: „Wir brauchen einen Faktencheck.“ Schließlich stehe seit sechs Wochen der Vorwurf im Raum, dass allein der US-Geheimdienst jeden Monat in Deutschland 500 Millionen Kommunikationsdaten überprüfe, eine „maßlose Überwachung“ und eine „Totalausspähung“, so Oppermann. „So kann es nicht weitergehen.“ Die Affäre habe so eine Dimension erreicht, dass ihre Bewältigung Chefsache sei. Das müsse Merkel „selber in die Hand nehmen“, forderte Oppermann.
Die Befragung des Innenministers hatte zuvor keine neuen Erkenntnisse erbracht. Die US-Regierung hatte ihm zugesichert, dass sie weder deutsche Behörden überwache noch etwa Wirtschaftsspionage betreibe. Zudem sicherten die Amerikaner zu, für viele „Prism“-Akten die Geheimhaltung aufzuheben und Deutschland zu informieren. Das brauche Zeit.
Bekannt wurde am Dienstag auch, dass sich der Generalbundesanwalt eingeschaltet hat. Er sammelt und sichtet Fakten und prüft, ob er Ermittlungen aufnehmen soll. Spionage ist in Deutschland schließlich verboten.