München. Der Freistaat Bayern will nicht mehr vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare klagen - aber die vollen Rechte sollen sie trotzdem nicht bekommen, wenn es nach der CSU geht. Ausnahmen lediglich bei Stiefkindern.
In der Diskussion um Rechte für homosexuelle Paare ist Bayern von seiner harten Haltung abgerückt: Der Freistaat gibt seinen Widerstand dagegen auf, dass Homosexuelle das Kind ihres Lebenspartners adoptieren dürfen. Die bayerische Staatsregierung zog ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das entsprechende Gesetz zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Montag bestätigte. Gegen ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare werde man aber weiter kämpfen, kündigte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) zugleich an.
Die Klage gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz des Bundes zog die bayerische schwarz-gelbe Koalitionsregierung aber bereits im Juli zurück. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen mit dem Gesetz rechtlich weiter der Ehe angeglichen werden. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht werde in Kürze eingestellt, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Das Gericht selbst kündigte für den Dienstag eine Mitteilung an.
Die Klage Bayerns wurde 2005 von der CSU-Alleinregierung eingereicht. Sie richtete sich vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption in Homo-Partnerschaften, also das Recht, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren. In dem Normenkontrollantrag hatte Bayern argumentiert, dass dies der "Natürlichkeit" widerspreche.
Lesben- und Schwulenverband will volles Adoptionsrecht
Unter Verweis auf eine kürzlich vorgestellte Studie forderten der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sowie Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. "Wenn es keine Argumente gegen die Stiefkindadoption gibt, kann es auch keine schlüssigen Argumente gegen ein gemeinsames Adoptionsrecht mehr geben", erklärte LSVD-Sprecherin Uta Kehr.
Hier will die CSU aber hart bleiben. "Ich werde Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung verteidigen", kündigte Landesjustizministerin Merk an. "Insbesondere eine Volladoption durch Lebenspartner wird es mit mir nicht geben." Respekt und rechtlicher Schutz für Homo-Ehen könne nicht bedeuten, "die Unterschiede zur Ehe völlig zu verwischen".
Das Institut für Familienforschung an der Universität Bamberg, hatte im Juli eine Studie vorgestellt, wonach Kinder homosexueller Eltern im Vergleich zur klassischen Familiensituation keine Nachteile erleiden. In Deutschland wachsen der Studie zufolge rund 2.200 Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf, überwiegend bei lesbischen Paaren. Sie entwickeln sich demnach genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen.
Unter Verweis auf diese Studie hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein volles Adoptionsrecht für Homosexuelle gefordert. Bei der Union stieß sie jedoch auf heftigen Widerstand.
FDP sieht Erfolg für sich
Das Zugeständnis der CSU bei der Stiefkindadoption verbuchte die FDP, die sich für mehr Rechte für Homosexuelle einsetzt, als Erfolg für sich. Sie habe mehrfach im Koalitionsausschuss darauf gedrängt, die Klage zurückzuziehen, erklärte die bayerische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Die FDP hat als Koalitionspartner der CSU geholfen, im 21. Jahrhundert anzukommen." Zudem sei eine Niederlage in Karlsruhe absehbar gewesen. Die bayerische CSU-Regierung war bereits 2002 mit ihrer Klage gegen die Homo-Ehe in Karlsruhe gescheitert.
In der schwarz-gelben bayerischen Regierung hatte die FDP bereits durchgesetzt, dass homosexuelle Paare sich seit 1. August auch in Bayern auf dem Standesamt das Ja-Wort geben können. Zuvor konnten gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Freistaat nur vor dem Notar geschlossen werden. (AP)