Düsseldorf. .
Tagesmütter in NRW sollen künftig besser bezahlt werden. Im Familienausschuss des Landtags sprachen sich alle Fraktionen für eine finanzielle und qualifizierte Aufwertung der Tagespflege für Kleinkinder aus.
SPD-Sozialexperte Wolfgang Jörg und die Grünen-Sprecherin Andrea Asch empfahlen einen Mindestlohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Derzeit erhält eine Tagesmutter in NRW zwischen 1,90 Euro und 5,50 Euro pro Kind und Stunde.
„Es wäre gut, wenn sich die Kommunen als Verantwortliche auf den Mindestlohn verständigen könnten“, sagte Jörg. SPD und Grüne schlossen gesetzliche Vorgaben aus, weil die Kommunen dann nach den Regeln der Konnexität („Wer bestellt, bezahlt“) zusätzliche Ansprüche an die Landeskasse stellen könnten.
Qualifizierungsangebote gefordert
Sechs Wochen vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige in NRW verwies der FDP-Experte Marcel Hafke auf die große Bedeutung der Tagesmütter zur Deckung des Bedarfs von 144 000 U3-Plätzen. NRW müsse aber zusätzliche Qualifizierungsangebote für Tagesmütter machen. Zudem müsse die Koordination von Vertretungen bei Krankheiten oder anderen Fehlzeiten besser geregelt werden, sagte Hafke. Grünen-Expertin Asch warnte davor, die Tagesmütter als „Notstopfen“ zu sehen, weil Plätze in Kitas fehlten. Viele Eltern wünschten sich Tagesmütter, weil die Betreuung in Kleingruppen sehr familiär sei. Angesichts berechtigter Sorgen, dass am Stichtag 1. August der Rechtsanspruch auf einen U3-Platz nicht in jeder Kommune erfüllt werden kann, forderte die CDU-Abgeordnete Ursula Doppmeier eine Schlichtungsstelle zwischen Eltern und Trägern.
1,4 Milliarden Euro bis 2017
Jörg erinnerte daran, dass das Land bis 2017 insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Kinderbetreuung zahlt. Zuständig für die Umsetzung des Ausbaus der Kita-Plätze seien die Kommunen. Nach Angaben des Abteilungsleiters im Familienministerium, Manfred Walhorn, werden im kommenden Jahr 58 Prozent der U3-Kinder in Kitas 45 Wochenstunden betreut. Ob der Rechtsanspruch auch bei 25 oder 35 Stunden erfüllt sei, müssten nach möglichen Klagen die Gerichte entscheiden. Der SPD-Experte schloss eine Klagewelle der Eltern wegen fehlender Betreuungsplätze aus.