Düsseldorf. . 34.000 Kinder in NRW werden von Tagesmüttern betreut. Die Fraktionen im NRW-Landtag sind sich einig, dass die Tagesmütter mehr verdienen sollen. 5,50 Euro wie in Baden-Württemberg, das fordern SPD und Grüne. Doch zugleich vermeiden die Landespolitiker eine gesetzliche Regelung – aus Kostengründen.

Tagesmütter in NRW sollen besser bezahlt werden. Im Familienausschuss des Landtags sprachen sich alle Fraktionen für eine finanzielle und qualifizierte Aufwertung der Tagespflege für Kleinkinder aus. SPD-Sozialexperte Wolfgang Jörg und die Grünen-Sprecherin Andrea Asch empfahlen einen Mindestlohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Derzeit erhält eine Tagesmutter in NRW zwischen 1,90 Euro und 5,50 Euro pro Kind und Stunde.

Im März 2012 wurden rund 34 000 Kinder in NRW von Tagesmüttern betreut – davon waren 24 000 Kinder unter drei Jahren. Jede Tagesmutter darf maximal fünf Kinder versorgen. SPD und Grüne schlossen gesetzliche Vorgaben aus, weil die Kommunen dann nach den Regeln der Konnexität („Wer bestellt, bezahlt“) zusätzliche Ansprüche an die Landeskasse stellen könnten.

Ohne Tagesmütter gäbe es viel zu wenig U3-Plätze

Sechs Wochen vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige in NRW verwies der FDP-Experte Marcel Hafke auf die große Bedeutung der Tagesmütter zur Deckung des Bedarfs von 144 000 U3-Plätzen.

NRW müsse aber zusätzliche Qualifizierungsangebote für Tagesmütter machen. Zudem müsse die Koordination von Vertretungen bei Krankheiten oder anderen Fehlzeiten besser geregelt werden, sagte Hafke.

Angesichts berechtigter Sorgen, dass am Stichtag 1.August der Rechtsanspruch auf einen U3-Platz nicht in jeder Kommune erfüllt werden kann, forderte die CDU-Abgeordnete Ursula Doppmeier eine Schlichtungsstelle zwischen Eltern und Trägern.