Warum Radfahren unter Alkohol anders bewertet werden sollte, jedoch trotzdem ein großes Risiko ist. Ein Kommentar von Stephan Hermsen.

Das ist der Preis dafür, dass die Radfahrerlobby seit Jahrzehnten dafür trommelt, den Fahrradfahrer ernst zu nehmen: Ein Führerscheinbesitzer muss um seine Lizenz fürchten, wenn er als Radler mit – sagen wir – zwei großen Radlern intus auf dem Heimweg einem parkenden Auto den Spiegel abfährt und mehr als 0,3 Promille im Blut hat. Das ist der eine Extremfall.

Der andere ist der: In Münster wurden jüngst mehr trunkene Radler als Autofahrer aus dem Verkehr gezogen – und im Jahr 2011 hatten von acht tödlich verunglückten Radlern in Münster fünf mehr als 1,1 Promille im Blut. Mit anderen Worten: Wer hochgradig betrunken aufs Rad steigt, gefährdet sich selbst. Wer aber hochgradig betrunken ins Auto steigt, vor allem andere.

Während wir jetzt trefflich darüber streiten können, inwieweit uns der Staat vor freiwillig eingegangenen Risiken schützen soll, sieht die Lebenswirklichkeit gerade auf dem Land mangels ÖPNV anders aus: Wer trinken will, lässt das Auto stehen, steigt aber noch aufs Fahrrad. Dazu sind die meisten übrigens mit 1,1 Promille gar nicht mehr in der Lage. Und sind hoffentlich so klug, aufs Auto umzusteigen – ein Taxi, versteht sich.