Berlin/Düsseldorf. .
Gegen den heftigen Widerstand der CDU aus Nordrhein-Westfalen hat sich die Koalition nun doch auf das umstrittene Gesetz zur Gasförderung durch Fracking geeinigt. Geht es nach den Plänen von Schwarz-Gelb in Berlin, dann könnte es noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.
Auch im überarbeiteten Entwurf bleibt Fracking in allen Wasserschutzgebieten verboten. Nach der Kritik der CDU in Baden-Württemberg hat die Koalition aber in einem Punkt nachgebessert. Sie schützt nun auch Trinkwasserseen vor der Gasfördermethode, die bislang noch nicht als Wasserschutzgebiet deklariert sind. Faktisch treffe dies nur auf den Bodensee zu, sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch, dieser Zeitung. Der größte deutsche Binnensee liefert Trinkwasser für fünf Millionen Menschen. Für Talsperren - etwa im Sauerland – gilt dieser Schutz offenbar nicht.
Die NRW-Landtagsfraktion der CDU lehnt auch den nachgebesserten Fracking-Entwurf ab: „Die Hinzufügung einer Lex Bodensee löst das Problem nicht. Es bleibt dabei: Bohrungen mit chemischen Substanzen sind für uns nicht zustimmungsfähig“, sagte CDU-Fraktionsvize Josef Hovenjürgen. CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann hatte in der vergangenen Woche in einem persönlichen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert, dass Fracking „nach dem jetzigen Stand der Technik nirgendwo möglich wird“.
NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) bezeichnete die Begründung für die „Lex Bodensee“ als „Irrsinn“. „Wir sind das Bundesland, das den größten Anteil seines Trinkwassers aus dem Oberflächengewässer gewinnt, etwa an der Ruhr.“ Remmel forderte die Abgeordneten von CDU und FDP aus NRW auf, das Gesetz im Bundestag abzulehnen. Stimmten sie zu, „hat die NRW-CDU und ihr Fraktionsvorsitzender Laumann beim Thema Fracking ihre Glaubwürdigkeit verspielt.“
Wenn alles reibungslos läuft, könnte das Kabinett das Gesetz bis zum 29. Mai beschließen und der Bundestag bis zum 28. Juni grünes Licht geben. Zwei Tage vor der Bundestagswahl würde die Länderkammer am 20. September darüber entscheiden. Remmel kündigte Widerstand an: „Eine Zustimmung wird es natürlich von NRW im Bundesrat nicht geben.“