Natürlich ist das für die Angehörigen der NSU-Opfer eine schwierige Situation. So lange ­haben sie auf diesen Prozess gewartet, so groß ist ihre Hoffnung auf ­Gerechtigkeit. Und nun dies. Eine Verzögerung nach der anderen.

Doch das, was im Saal A 101 des Münchener Landgerichts geschieht, ist nichts Ungewöhnliches. Was nun gern mit einer „Flut von Anträgen“ beschrieben wird und den Verteidigern unterschwellig eine Taktik der Prozessverschleppung unterstellt, ist Alltag in deutschen Gerichten.

Denn die Verteidiger Zschäpes können bei einer späteren Revision, bei einer Anfechtung des Urteils, nur jene Rechtsfehler geltend ­machen, die sie im Prozess selbst gerügt haben. Per Antrag eben. Die Befangenheit der Richter, den zu kleinen Saal oder einen inkompetenten Gutachter.

Für Angeklagte gilt in Deutschland bis zum Urteil die Unschuldsvermutung und sie haben das Recht auf einen fairen Prozess. Auch Beate Zschäpe.