Düsseldorf. .

Saftige Bußgelder verhängt auch der oberste Datenschützer in NRW nur im Ausnahmefall. 60 000 Euro musste der Ratinger Finanzdienstleister Easycash vor einiger Zeit zahlen, weil er rund 400 000 Kontendaten seiner Kunden an ein Schwesterunternehmen weitergegeben hatte, das sie statistisch auswertete. Meist kommt Ulrich Lepper, Datenschutzbeauftragter des Landes, aber mit vergleichsweise geringen Geldstrafen aus, um Datenmissbrauch einzuschränken.

Rund 4000 schriftliche Beschwerdefälle registriert die Behörde jedes Jahr. Meist sind es Privatpersonen, die bei den Mitarbeitern um Rat nachsuchen. Vielen von ihnen könne geholfen werden. In seinem aktuellen Bericht warnt Lepper in erster Linie vor wachsendem Gefahrenpotenzial durch Online-Spiele. Besonders bei Kindern und Jugendlichen würden Daten oft widerrechtlich abgeschöpft.

„Vor allem Jüngere geben vielfach Namen, Wohnort und sogar Fotos in die Plattformen ein“, warnt Lepper. Über Lizenzvereinbarungen sicherten sich Spieleanbieter weitreichende Rechte, die Computer der Nutzer zu überwachen sowie deren Daten zu verwerten. Nicht selten könnten Online-Spiele erst aktiviert werden, wenn der Anwender persönliche Angaben preisgegeben habe. Dies merke er häufig erst nach dem Kauf.

Mehr private Videoüberwachung

Immer mehr Missbrauch wird auch mit privater Videoüberwachung getrieben. Dabei überschreiten Eigenheimbesitzer ihre Grundstücksgrenzen und kontrollieren mit mehreren Kameras auch öffentliche Straßen und Gehwege oder den Garten des Nachbarn. Solche Fälle sind für die Datenschützer „tagtägliche Prüfungspraxis“. Auch am Arbeitsplatz wird Videotechnik immer mehr zur Bespitzelung eingesetzt. In einem Casino wurden Spieltische, Besucher und vor allem Bedienstete mit nicht weniger als 75 Kameras „im Auge“ behalten.

Lepper lehnt aber auch die Forderung nach mehr öffentlicher Überwachung ab, die nach dem Anschlag in Boston wieder verstärkt erhoben wird. Mehr Videoeinsatz führe nicht automatisch zu weniger Kriminalität. In Nordrhein-Westfalen überwacht die Polizei bisher nur zwei Brennpunkte per Video – in der Düsseldorfer Altstadt und Mönchengladbach.

Den Datenschützern kommen aber auch skurrile Prüffälle unter. Vor Gericht landete ein Verfahren gegen den Betreiber eines Flirt-Portals im Internet, der nicht der Forderung nachgekommen sei, bestimmte Angaben zu löschen. Über den Dienst konnte laut Bericht ohne Einwilligung der Betroffenen bewertet werden, welches Erscheinungsbild und Auftreten sie bei einem „Date“ hatten – bis hin zur „Kussqualität“ oder der Frage, ob „man sich näher gekommen“ sei.

Einen gravierenden Verstoß leistete sich eine Kommune, die in einer Ratsvorlage das Testament einer Erblasserin veröffentlichte. Bekannt wurde dadurch – heißt es – auch „eine zweistellige Zahl von Erben und sonstigen Begünstigten“. Außerdem war nachzulesen, in welchem Umfang sie profitierten. Die Bezirksregierung soll ein Bußgeldverfahren einleiten.