Islamabad. Ex-Diktator Musharraf hoffte auf einen Parlamentssitz bei der Wahl in Pakistan im kommenden Monat. Der bis zum vergangenen Monat amtierende Premierminister Ashraf ebenso. Nun macht die Justiz beiden einen Strich durch die Rechnung.

Der frühere Militärmachthaber Pervez Musharraf und der bisherige Premierminister Raja Pervez Ashraf sind von der Parlamentswahl in Pakistan am 11. Mai ausgeschlossen worden. Ein Gericht in der nordwestpakistanischen Stadt Peshawar begründete den Ausschluss Musharrafs mit laufenden Verfahren gegen den Ex-Diktator. Ashraf wurde die Kandidatur von einem Gericht in der Garnisonsstadt Rawalpindi wegen Korruptionsvorwürfen untersagt.

Bei einem Anschlag auf den Konvoi eines Kandidaten in der südwestpakistanischen Provinz Baluchistan wurden mindestens vier Menschen getötet. Sardar Sanaullah Zehri von der Pakistanischen Muslim-Liga (Nawaz/PML-N) sei nicht zu Schaden gekommen, sagte ein Polizeisprecher. Unter den Toten seien aber sein Sohn, sein Bruder und sein Neffe. Die pakistanischen Taliban (TTP) haben Anschläge auf säkulare Parteien angekündigt, die PML-N aber nicht als Ziel genannt.

Musharraf will vor Verfassungsgericht ziehen

Der Vizepräsident von Musharrafs Partei APML, Ahmad Raza Qasuri, kündigte am Dienstag an, der Ex-Präsident werde dagegen vor das Verfassungsgericht ziehen. Der Beschluss des Gerichts disqualifizierte Musharraf vom vierten und letzten Wahlbezirk Chitral, für den er seine Kandidatur angemeldet hatte. In Pakistan ist eine Kandidatur aus mehreren Wahlkreisen möglich.

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Die Wahlkommission hatte die Kandidatur Musharrafs in Chitral zunächst zugelassen. Dagegen hatte ein Einwohner Chitrals aber Beschwerde eingelegt, der das Gericht nun folgte. Gegen den Ex-Diktator sind mehrere Verfahren unter anderem im Zusammenhang mit der Ermordung von Ex-Premierministerin Benazir Bhutto bei einem Terroranschlag Ende 2007 anhängig. Musharraf war im März aus dem rund vierjährigen selbsterwählten Exil zurückgekehrt.

Die Richter in Rawalpindi hielten zugleich eine Entscheidung der Wahlkommission aufrecht, die Ashraf nicht zugelassen hatte, wie ein Sprecher der Kommission sagte. Ashraf habe die Kriterien nicht erfüllt, wonach ein Kandidat redlich und vertrauenswürdig sein müsse. Der Ex-Regierungschef kann bei einem höheren Gericht Berufung einlegen. Ashraf war von Juni 2012 bis zum Ende der Legislaturperiode im vergangenen Monat Premierminister. Die Korruptionsvorwürfe stammen aus seiner Zeit als Energieminister. (dpa)