Berlin. .

Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen drohen nach dem Willen von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) künftig bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen, wenn sie bestechlich sind. Die entsprechende Änderung im Sozialgesetzbuch solle bis zum Sommer kommen, sagte Bahr am Mittwoch in Berlin.

Bereits im Januar hatte der FDP-Politiker eine Gesetzesänderung angekündigt. Denn bisher ist es nicht möglich, niedergelassene Ärzte wegen Korruption strafrechtlich zu belangen. So hat der Bundesgerichtshof im Sommer 2012 geurteilt, dass sich Praxisärzte – anders als Krankenhausmediziner – nicht strafbar machen, wenn sie sich von Firmen bezahlen lassen, um deren Medikamente zu verschreiben. Die neue Regel soll neben Medizinern auch für andere Gesundheitsberufe und Pharmaunternehmen gelten. Mögliche Vergehen werden dann verfolgt, wenn beispielsweise ein Versicherter oder dessen Kasse einen Strafantrag stellt.

Kritik von Patientenlobby

Die Regelung soll helfen, dass medizinische Entscheidungen unabhängig bleiben und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient geschützt wird. Bahrs Pläne sind noch nicht mit der Koalition abgestimmt. Unions-Gesundheitsexperte Jens Spahn (CDU) sagte aber, man werde schärfere Strafregelungen noch vor der Wahl angehen. Auch die Bundesärztekammer lobte den Vorstoß als „Schritt in die richtige Richtung“, weil er nicht nur für Mediziner gilt. Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied im Krankenkassen-Spitzenverband, bemängelte, dass offenbar nur besonders schwere Verstöße geahndet würden.

Kritik kam auch von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. So werde Korruption kaum zu verhindern sein, meinte deren Vorsitzender Eugen Brysch und forderte stattdessen eine Offenlegungspflicht von Zuwendungen im Gesundheitswesen.