In bundesdeutschen Haushalten leben mehr als acht Millionen Katzen und mehr als fünf Millionen Hunde. Mit steigender Tendenz und mit Tausenden Fällen, die für Konfliktstoff unter einem Dach sorgen. Was zählt am Ende? Gegenseitige Rücksichtnahme. Mit Hund und mit ohne.

Hunde und Katze in den eigenen vier Wänden dürfen nicht generell durch den Vermieter verboten werden. Entsprechend formulierte Klauseln in Mietverträgen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern für unwirksam erklärt. Wau und Miau: Die Freunde der Haustiere frohlocken. Endlich dürfen sie als Mieter ein Wörtchen mitreden, stärken die Richter ihre Stellung. Um nicht für größere Unruhe in der heimischen Tierhaltung zu sorgen: Tiere, die in Käfigen oder Aquarien leben, also Goldfische, Kanarienvögel oder Hamster, tangiert dieser Urteilsspruch nicht. Für Kleintiere bleibt alles, wie es war. Hier muss niemand gefragt werden.

In bundesdeutschen Haushalten leben mehr als acht Millionen Katzen und mehr als fünf Millionen Hunde. Mit steigender Tendenz und mit Tausenden Fällen, die für Konfliktstoff unter einem Dach sorgen. Die Freude der Tierhalter ist verständlich. Grundsätzlich haben sie künftig das Recht, sich als Frauchen und Herrchen mit ihren Vierbeinern, mal bellend, mal schnurrend, in ihrer Bleibe wohl zu fühlen. Wer das Kleingedruckte liest, weiß, die Richter sind weise. Gerade in einem Feld, das mit Minen übersät ist. Sie sagen: Im Einzelfall ist eine Abwägung erforderlich.

Eigentümer und Nachbarn müssen mit Hund und Katze einverstanden sein, müssen vor der Anschaffung und vor dem Einzug gefragt werden. Wer allergisch reagiert, wer sich durch Bellen oder Uringeruch im Haus gestört fühlt, darf das äußern und muss nicht vor dem Kampfhund oder dem Wadenbeißer kapitulieren. Und, nicht unwesentlich, in den meisten Fällen hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Sein gutes Recht. Der Hausfrieden muss in seinem Sinne sein. Was zählt am Ende? Gegenseitige Rücksichtnahme. Mit Hund und mit ohne.