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Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, am 5. Oktober 2008, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen historischen Satz: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ Doch was sind diese Worte noch wert nach der Entscheidung der Euro-Länder, zur Rettung Zyperns die Sparer des Landes zur Kasse zu bitten? Und was bedeutet diese Entscheidung für Deutschland? Sind unsere Ersparnisse wirklich sicher?

Die Worte der Kanzlerin, sie sollten das Wahlvolk beruhigen. Die Bundesregierung, allen voran Merkel und ihr damaliger Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), wollte verhindern, dass Sparer ihre Konten plündern. Tatsächlich regelt das so genannte Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz seit dem Jahr 1998, dass Guthaben bis 100 000 Euro geschützt sind. Bis 2008 spielte es allerdings keine Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung.

Nach diesem Gesetz zahlen die Privatbanken in einen gemeinsamen Topf, die sogenannte Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, ein, um den Zusammenbruch eines Kreditinstituts aufzufangen und die Gelder der Sparer zu schützen. Sparkassen und Volksbanken haben eigene Sicherungseinrichtungen. Klar ist aber auch: Die Sicherungssysteme können nur die Pleite einer kleinen Bank abfedern. Sobald ein systemrelevantes Institut bedroht wäre, würden auch die Sicherungssysteme an ihre Grenzen stoßen.

Auch auf EU-Ebene gibt es eine Regelung zur Sicherung der Sparguthaben: Die europäische Einlagensicherung sichert Guthaben bis 100 000 Euro ab. Bis zum heutigen Tage haben die politischen Akteure der Euro-Länder auch peinlich darauf geachtet, dass diese Sicherung nicht infrage gestellt wird. Diese Regel wird nun auf den ersten Blick in Zypern außer Kraft gesetzt, wenn man den zypriotischen Sparern einen Teil ihres Guthabens abnimmt. Doch nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Einlagensicherung von der Sonderabgabe gar nicht berührt. Sie greift schließlich nur, wenn eine Bank pleite geht. Dies wird durch den Rettungsplan für Zypern aber vermieden – der Eingriff in die Konten ist also eher eine Art Steuer, die der Staat erheben kann.

Dennoch: Für Axel Troost, den finanzpolitischen Sprecher der Linkspartei, könne man nach dem Zypern-Fall keinem Bankkunden mehr glaubhaft machen, „dass die Einlagen bis 100 000 Euro absolut sicher sind“, sagte er. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD, Carsten Schneider, befürchtet, das Vertrauen in die Finanzstabilität der Euro-Zone könne unter dieser Entscheidung leiden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, der Kompromiss sei keine Erfindung der deutschen Regierung gewesen, die zuletzt wegen scharfer Sparauflagen in vielen Ländern immer wieder heftig kritisiert worden war.

Allerdings hat es in der deutschen Geschichte ähnliche Entscheidungen gegeben, um die bedrohte Volkswirtschaft zu stützen. So hatte das Gesetz über den Lastenausgleich von 1952 das Ziel, Deutschen beizuspringen, die die Folgen des Zweiten Weltkriegs als Vertriebene oder Spätheimkehrer besonders hart zu spüren bekommen hatten. Zur Kasse wurden Menschen gebeten, denen auch nach Ende des Krieges erhebliches Vermögen geblieben war. Es wurde zur Hälfte besteuert. Das Berlinhilfegesetz, im Volksmund Notopfer Berlin genannt, regelte eine Abgabe auf die meisten innerdeutschen Postsendungen. Eine Zwei-Pfennig-Briefmarke musste zusätzlich zum normalen Porto auf Briefe und Pakete geklebt werden. Durch diese Abgabe flossen über 400 Millionen D-Mark in die Staatskasse.

Die Anfang der 80er-Jahre ersonnene Investitionshilfeabgabe sollte den Wohnungsbau in Westdeutschland fördern. Sie war als Ergänzungsabgabe in Höhe von fünf Prozent auf die Einkommensteuerschuld geplant. Im November kippte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe. Sie sei verfassungswidrig, weil sie die Persönlichkeitsrechte der Kläger beeinträchtige.