Berlin. .
Das Bundesinnenministerium rudert zurück – und sorgt so für Erleichterung bei den Schützenbrüdern in Nordrhein-Westfalen. Der Vogel, auf den Schützen schießen, um ihren König zu ermitteln, darf nun doch ein stolzer Adler sein. Zuvor hatte es Pläne gegeben, strenge Größengrenzen einzuführen.
Kollektives Aufatmen unter Schützenbrüdern. Der Vogel, den das Innenministerium mit seiner neuen Schießstandrichtlinie abschießen wollte, lebt. Seit Mittwochabend ist es amtlich – und alle Bruderschaften haben es schwarz auf weiß.
Es bleibt, wie es war. Die Schützenvögel dürfen an Brust und Bauch bis zu 15 Zentimeter dick sein.
Der Bundesgeschäftsführer des Sauerländer Schützenbundes, Wolfram Schmitz, hat für die schnelle Verbreitung der Nachricht aus dem Bundesinnenministerium gesorgt. Darin heißt es wörtlich, und das muss an dieser Stelle zitiert werden dürfen:
Eine schnelleAnordnung
„Das Bundesministerium des Innern wird noch heute, 13. März 2013, eine Änderung der Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen vom 23. Juli 2012 im Bundesanzeiger bekannt geben. Durch die Änderung können die Ziele für die Vogelschießstände künftig wieder eine Materialdicke von bis zu 150 Millimeter aufweisen.“
„Wir sind froh, dass die alte Richtlinie wieder ihre Gültigkeit hat“, sagt Schmitz, „lautstark haben wir alle klar gemacht, wie untragbar diese Richtlinie für die Schützenfeste im ganzen Land ist. Gut, dass es so schnell ging, sonst hätten wir Riesenprobleme gehabt.“
Das Bundesinnenministerium versichert in seiner Mitteilung im Interesse der Brauchtumspflege künftig in Sachen Schießstandrichtlinie in enger Abstimmung mit den Betroffenen vorzugehen. Das ist im Sinne der Schützen.
Im Streit um eine neue Richtlinie für Schützenvögel bekamen die Schützenbrüder jetzt sogar offenbar Unterstützung von der Bundeskanzlerin: Eine Delegation westfälischer CDU-Abgeordneter machte sich am Wochenanfang bei Angela Merkel für traditionelle Schützenvögel stark – und war anschließend positiv gestimmt.